Rechtsanwältin Sylvia Stolz - Das Wirken dieser mutigen
Frau und die Verfolgung durch die jüdische Fremdherrschaft

Inhalt Beschreibung
Einleitende Worte zum Scheinprozeß gegen Sylvia Stolz wegen ihrer Verteidigertätigkeit im Zündelprozeß Zur Verfolgung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz durch die Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland!

Die Ebersberger Rechtsanwältin Sylvia Stolz ist seit 2005 als Verteidigerin bzw. Verfahrensbevollmächtigte in verschiedenen Gerichtsverfahren mit politischem bzw. weltanschaulichem Hintergrund in Erscheinung getreten. Diese Tätigkeit hat ihr im Handumdrehen weltweit eine Bekanntheit und Popularität verschafft, um die sie weniger mutige Rechtsanwälte in unserem Lande beneiden mögen. Dieser Vorgang deutet auf eine Anomalie hin, über die nachzudenken dringend geboten ist.
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Anklageschrift des "Chefanklägers" Andreas Grossmann Anklageschrift gegen die Rechtsanwältin Sylvia Stolz
Anklagepunkte im Einzelnen Inhalt der Anklagepunkt 1 und 8 (Horst Mahler als Assistent der Verteidigung)
  Beschluß zum vorläufigen Berufsverbot gegen Horst Mahler
Inhalt des Anklagepunktes 2 (Laienrichterbelehrung)
  Erklärung zu Anklagepunkt 2
  Antrag auf Laienrichterbelehrung
Inhalt des Anklagepunktes 3
Inhalt der Anklagepunkte 4 und 5
  Gegenvorstellunge von Sylvia Stolz zur Anordnung des Geisterprozesses
(§ 257a StPO)
  Beschluß des LG Mannheim - 1.   Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Ernst Zündel wird gemäß § 138c IV StPO bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe über die Vorlage zu Ziffer 2. unterbrochen. 2.   Die Akten werden dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt, ob die Wahlverteidigerin des Angeklagten Ernst Zündel, Frau Rechtsanwältin Sylvia Stolz, Ebersberg, von der Mitwirkung an dem Strafverfahren gegen den Angeklagten auszuschließen ist, weil sie dringend oder in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigendem Grade verdächtig ist, dass sie eine Handlung begangen hat, die für den Fall der Verurteilung des Beschuldigten Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei wäre (§ 138 a I Nr. 3 StPO). WEITERLESEN
  1. Stellungnahme von Sylvia Stolz zum Ausschlußverlangen der Mannheimer Kammer unter dem Vorsitz von Meinerzhagen - In der Strafsache Ernst Zündel werde ich in der mündlichen Verhandlung beantragen, das Ersuchen der 6. großen Strafkammer des Landgerichts  Mannheim vom 9. März 2006, mich von der Mitwirkung an dem Strafverfahren gegen den Angeklagten gemäß § 138 a I Nr. 3 StPO wegen des Verdachts der Begünstigung bzw. der Strafvereitelung auszuschließen, zurückzuweisen. WEITERLESEN
  2. Stellungnahme von Sylvia Stolz zum Ausschlußverlangen der Mannheimer Kammer unter dem Vorsitz von Meinerzhagen - In der Strafsache Ernst Zündel wird zu dem Antrag, die Unterzeichnende aus dem Verfahren zu entfernen, ergänzend zu der Stellungnahme vom 20.03.06 desweiteren wie folgt Stellung genommen.

Alles konzentriert sich auf die Frage, ob in dem Antrag der Strafkammer vom 9. März 2006 durch entsprechenden Tatsachenvortrag der dringende bzw. der für eine Anklageerhebung hinreichende Verdacht einer Tat gemäß § 138a Abs. 1 StPO dargetan ist. WEITERLESEN

  Ausschlußbeschluß des OLG Karlsruhe gegen die Verteidigerin Sylvia Stolz
  Sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des OLG Karlsruhe
  Beschluß des BGH zur sofortigen Beschwerde von Sylvia Stolz
Inhalt des Anklagepunktes 6 (Unterzeichnung der sofortigen Beschwerde mit "Heil Hitler)
  Sofortige Beschwerde zum Beschluß des OLG
Inhalt des Anklagepunktes 7 - "Das hält keine Justiz aus"
  Horst Mahler - "Das hält keine Justiz aus"
Inhalt der Anklagepunkte 9 und 11 - Holocaustleugnung in der Hauptverhandlung
Inhalt des Anklagepunktes 10 - Die Verteidigung von Dirk Reinecke
Einstellungsantrag Einstellungsantrag von Sylvia Stolz
Anträge zur sog. "Holocaustleugnung" Beratungshilfe für Laienrichter
Antrag auf Erläuterung der "Tatbestandlichen Voraussetzung"
Antrag zur Grundlagenerörterung
Beweisantrag zum Holocaust
Beweisantrag zum Gutachten von Prof. Gerhard Jagschitz
Beweisantrag zu den "Vorlesungen über den Holocaust" (anschaulich)
Beweisantrag zum Buch von Germar Rudolf "Vorlesungen..."
Anträge des Verteidigers Rechtsanwalt Ludwig Bock am 19.12.2007
Beweisantrag Kriegserinnerungen
"Woher stammen die Zahlen?"
Beweisantrag "Verlogene Zahlenangaben"
Beweisantrag "Saul Friedländer "
Anträge zur sog. "Verunglimpfung der BRD" Beweisantrag zur Rede von Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat
Beweisantrag zum Völkerrecht
Anträge zur sog. "Volksverhetzung gegen Juden" Judaismusbeweisantrag
Beweisantrag zum Menschenbildkonflikt
Beweisantrag zur Endlösung der Judenfrage
Beweisantrag Buber und Ratzinger
Beweisantrag Urkundenverlesung
Anträge diversen Inhalts Beweisantrag zur Urkundenverlesung mit Urkunden
Beweisantrag zur Urkundenverlesung_FAZ 2
Beweisantrag zur Urkundenverlesung_FAZ
Beweisantrag zur Urkundenverlesung Meinerzhagen
Beweisantrag "Verstoß gegen Berufsverbot"
Beweisantrag "Ehre Wahrheit Heimat"
Beschlüsse, Verfügungen und Hinweise Beschluß vom 30.07.2007 wegen vorläufigem Berufsverbot
Beschluß vom 15.11.2007 wegen Aussetzung des Verfahrens
Hinweis vom 19.11.2007
Beschlüsse vom 26.11.2007 und Gegenvorstellungen
Verfügung Wortentzug vom 29.11.2007
Beschluß vom 29.11.2007 Fristsetzung von 2 Stunden
Beschluß zum Fragerechtsentzug 11.12.2007
Beschluß zu § 257a StPO vom 12.12.2007
Beschluß vom 18.12.2007 Ablehnung Beweisantrag Geschichtswerke
Beschluß vom 18.12.2007 Ablehnung der 12 Beweisanträge
Beschluß zu Anträgen von RA Bock_19.12.2007
Beschluß vom 19.12.2007
Beschluß vom 07.01.2008 zum weiteren Sprechverbot der Angeklagten
Beschluß 08.01.08 Ablehnung der Anträge vom 07.01.2008
Beschluß vom 08.01.2008 Ablehnung der Beweisanträge vom 08.01.2008
Stellungnahmen, Gegenvorstellung und Erklärungen von Sylvia Stolz Erklärung nach der Befristung der Einlassung vom 29.11.2007
Erklärung zum Anklagepunkt (versuchte Nötigung)
Erklärung zur Vernehmung von Meinerzhagen - Gebrauch vom Notwehrrecht
Gegenvorstellung vom 20.12.2007 zur Ablehnung der Beweisanträge
Richtigstellung und Erklärung zum Fragerechtsentzug
Richtigstellung und Gegenvorstellung zur Fristsetzung
Stellungnahme zum angekündigten Sprechverbot vom 12.12.2007
Gegenvorstellung zum angeblichen Verstoß gegen Berufsverbot
Zum geplanten Sprechverbot vom 29.11.2007
Gegenvorstellung zum geplanten Sprechverbot der Strafkammer mit Hinweis vom 19.11.2007
Haftbefehl Haftbefehl gegen Sylvia Stolz nach der Urteilsverkündung wegen angeblicher Fluchtgefahr
Berufsverbot Beschluß zum vorläufigen Berufsverbot von Sylvia Stolz
Haftbeschluss Haftbeschluß des OLG Karlsruhe
Schlußvorträge Schlußvortrag der Zwangsplichtverteidigerin Mernitz (aus diversen Mitschriften rekonstruiert)
Schlußvortrag von Sylvia Stolz
Dokumentation zur Zwangsplichtverteidigerin Mernitz In dem Scheingerichtsverfahren gegen Sylvia Stolz wegen Volksverhetzung u.a. BRD-LG Mannheim – 4 KLs 503 Js 2306/06 beantrage ich, das Verfahren bis zur Klärung des mit der anliegenden Strafanzeige gegen die Zwangs“verteidigerin“, RAin Mernitz, erhobenen Vorwurfs des qualifizierten Parteiverrates (§ 356 Abs. 2 StGB) auszusetzen. WEITERLESEN
Ablehnung der Ermittlungen gegen  Zwangsplichtverteidigerin Mernitz
Revision Revisionschrift im Scheinprozeß gegen Sylvia Stolz
Psychiatrische  Begutachtung Verfügung der STA München
Schreiben des Psychiaters
Antwort an Psychiater
Schreiben des AG Ebersberg und Beschlußentwurf
Stellungnahme an AG Ebersberg
Beschluß  AG Ebersberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alles rund um den Scheinprozeß gegen die Rechtsanwältin Sylvia Stolz finden Sie hier:

www.recht-zur-verteidigung.org