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Weltgeschichte als Selbstentwicklung Gottes

So ist der Geist in ihm selbst sich entgegen; er hat sich selbst als das wahre feindselige Hindernis seiner selbst zu überwinden; die Entwicklung, die in der Natur ein ruhiges Hervorgehen ist, ist im Geist ein harter unendlicher Kampf gegen sich selbst. Was der Geist will, ist, seinen eigenen Begriff zu erreichen; aber er selbst verdeckt sich denselben, ist stolz und voll von Genuß in dieser Entfremdung seiner selbst.
Die Entwicklung ist auf diese Weise nicht das harm- und kampflose bloße Hervorgehen, wie die des organischen Lebens, sondern die harte unwillige Arbeit gegen sich selbst; und ferner ist sie nicht bloß das Formelle des Sich-Entwickelns überhaupt, sondern das Hervorbringen eines Zwecks von bestimmtem Inhalte. Diesen Zweck haben wir von Anfang an festgestellt; es ist der Geist, und zwar nach seinem Wesen, dem Begriff der Freiheit. Dies ist der Grundge­genstand und darum auch das leitende Prinzip der Entwicklung, das, wodurch diese ihren Sinn und ihre Bedeutung erhält...
( Hegel, Philosophie der Geschichte, W 12 S. 74)

Im Jahre 2006 christlicher Zeitrechnung
 

 



ES IST DER WILLE DES DEUTSCHEN VOLKES

Kriegsziele des
Deutschen Reiches
im Kampf gegen Alljuda


Ehre! - Wahrheit! - Heimat!

Das Deutsche Volk ist zur Freiheit geboren. Nach dem Willen seiner Feinde soll es aus der Geschichte gehen - verderben.
Es widersteht aber dem fremden Willen - dem Willen der Judenheit.
Seine Ehre ist es, lieber im Kampf zu sterben als in der Sklaverei zu überleben.
Im Deutschen Volksgeist ist das Prinzip eines höheren Daseins der Menschheit aufgegangen: Die sittliche Person, die sich als verantwortliches Glied der Volksgemeinschaft weiß. Dieses Bewußtsein überwindet den zerstörerischen Egoismus der mammonistischen Welt, die dadurch jetzt ihrem Ende entgegengeht.

In der Folge der Herrschaftsordnungen des Blutes, des Bodens und des Geldes war der staatliche Zwangsapparat immer auch Sonderinteressen dienstbar. Der Staat war in diesen Verhältnissen noch nicht wahrer Staat, nicht nur das Dasein der Freiheit sondern auch Partei im Bürgerkrieg der Klassen - feindlich den einen, Herr­schaftsinstrument den anderen.
Der Herr der Geschichte will sich jetzt im Deutschen Volk als vernünftig gewordene Welt hervorbringen. In jahrtausendelanger sowohl qualvoller als auch beglückender Arbeit hat er im Deutschen Volk sich als Geist der Freiheit erfaßt. Frei ist der Geist nur, insofern er sich selbst bestimmt und von nichts abhängt, daß er nicht selbst ist.
Volk ist nicht die formlose Menge der ihm angehörenden Einzelnen, sondern daseiende Lebendigkeit Gottes, die sich ihren Organismus als Volk erschafft. Dieses kommt zu sich im Selbstbewußtsein der Einzelnen, ein Volk zu sein. Der Wille, der mit Notwendigkeit aus dieser Einsicht fließt, ist wahrhaft freier Wille des Volkes. Dagegen erzeugen Mehrheiten zusammengezählter Stimmen für zufällige Meinungen nur den Schein von Freiheit (Demokratie).
Volkswille ist der im Volk und in jedem Volksgenossen gegenwärtige Wille Gottes. So wie Gott im Denken erkannt wird, so auch der Wille eines freien Volkes. Ihn in seiner Wahrhaftigkeit zu erkennen und als Welt zu setzen, - das ist unsere Schuldigkeit.

Der Volkswille ist Wille des Volkes in diesem Sinne auch dann, wenn er zuweilen nur in wenigen Einzelnen bewußt gegenwärtig ist und die Menge sich dumpf und unwissend verhält. In ausgezeichneten Lagen schäumt er auf als Begeisterung, die die überwältigende Mehrheit eines Volkes zu befreiender Tat mitreißt. Das sind dann die Sternstunden eines Volkes, wie sie das Deutsche Volk in den Jahren von 1933 bis 1939 erlebt hat.
Im Deutschen Volk hat Gott die Mittel und die Fertigkeiten zu seiner Wirklichkeit als freier Volksstaat hervorgebracht, der das Gemeinwesen nicht in gegensätzliche Interessen zertrennt, sondern beseelend die unterschiedenen Stände durchwirkt und zu einem organischen Ganzen fügt und erhält (Volksgemeinschaft). Dieser in einem Jahrtausend gebildete Geist ist in 60 Jahren talmudischer Fremdherrschaft nicht auszulöschen. Der Geist in seiner höchsten Selbsterkenntnis - dem Deutschen Volksgeist - ist unsterblich. Von der Hintergrundmacht gegen seinen Willen in Kriege mit seinen Nachbarn verwickelt kommt das Deutsche Volk nach einem hundertjährigen heldenhaften Kampf, in dem es zweimal blutig niedergeschlagen wurde, jetzt zu sich in der Erkenntnis, mit Jahwe, dem Teufel (Joh 8,44) selbst, gerungen zu haben. Das endlich in ihm aufkeimende Wissen um seine heilsgeschichtliche Sendung, Jahwe zu entmachten und in der Welt den liebenden Gott aufzurichten, ist eine Macht, die nicht mehr bezwungen werden kann. Das Deutsche Volk wird sich und die übrige Welt von Jahwes Herrschaft jetzt befreien.

Im Deutschen Volk bringt der Herr der Geschichte die Herrschaft des Geistes hervor. Erfüllt von diesem Willen wird es kämpfen - und siegen.
Sein Wille wird wieder Gesetz in Deutschland sein. Was ist nicht der Wille des Deutschen Volkes?

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf Knien zu rutschen und den Staub von den Stiefeln fremder Her­ren zu lecken.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sich Jahwe, dem Völkervernichter, zu unterwerfen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, Jüdischen Medien zu gestatten, eine talmudische Herrschaft über das Deutsche Volk auszuüben.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine Reichtümer dem Auserwählten Volk Jahwes zu überge­ben.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf seine eigene Staatlichkeit zu verzichten.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf den
Schutz seiner Grenzen zu verzichten, denn es kann nur im Schutz seiner Grenzen überleben.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf seine Wehrhaftigkeit zu verzichten, denn die Hintergrundmacht bietet mächtige Feinde gegen sein Reich auf.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine Männer den Plutokraten für deren Raubzüge gegen andere Völker als Kanonenfutter und Deutsches Land für Militärstützpunkte zu überlassen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, im Mutterschoß der Deutschen Frau seine künftigen Generationen zu morden.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seinen Heimatboden fremden Völkern preiszugeben und Zivilokku­panten als „Mitbürger" willkommen zu heißen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sein Wesen und seine Erscheinung durch Bastardierung vernichten zu lassen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine Seele mit den Lügen der Feinde vergiften zu lassen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, die von seinen Feinden ausgehenden Verleumdungen friedfertig hinzunehmen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, im Interesse privaten Gewinnstrebens millionenfache Arbeitslosigkeit als Schicksal hinzunehmen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den Plutokraten zu gestatten, vermittels der Verschuldung der öf­fentlichen Hand das Deutsche Volk in die Zinsknechtschaft abzuführen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sich dem vernichtenden Strudel des plutokratisch manipulierten Weltwährungssystems zu übergeben.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den Verrätern, die sich „Deutsche Politiker" nennen, freie Hand bei der Zerstörung der Deutschen Kultur, des Deutschen Bildungs- und Erziehungswesens zu lassen.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den Plutokraten die Ruinierung des Deutschen Lebensraumes und die Vernichtung der Volksgesundheit zu gestatten.

Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, Tiere seine Mitgeschöpfe - tausendfältigen Martern auszusetzen.

Es ist vielmehr der Wille des Deutschen Volkes, von keinem fremden Willen abzuhängen, sich frei zu erhalten und seine schöpferischen Kräfte zu entfalten.

Es ist der Wille des Deutschen Volkes, zu diesem Zweck als organischer Volksstaat, also nach dem Führerprinzip, verfaßt zu sein und als Deutsches Reich aufzuerstehen.

Es ist der Wille des Deutschen Volkes, durch sein Handeln der Überzeugung Ausdruck zu geben, daß es selbst nur dann frei ist, wenn es andere Völker als Freie anerkennt und nach seinen Kräften uneigennützig jenen Völkern beisteht, die selbst nicht die Kraft haben, sich gegenüber Feinden zu behaupten und frei zu sein (Reichsidee).

Es ist der Wille des Deutschen Volkes, als wiedererstandenes Deutsches Reich mit den anderen europäischen Mächten zum Schutz und Trutz gegen Übergriffe raumfremder Mächte brüderlich zusammenzustehen und Mammon die Tür zu weisen.

Es ist der Wille des Deutschen Volkes, sein Reich auf eine untrennbare Lebensgemeinschaft mit dem Russischen Reich zu gründen, weil anders Europa, der Kontinent des Weißen Mannes und der Freiheit, an der Rivalität dieser beiden Reiche zugrunde ginge.

Es ist der heilige Wille des Deutschen Volkes, daß keinem Ju­den, nur weil er Jude ist, auch nur ein Haar gekrümmt wird. Übergriffe auf Juden und ihr Eigentum, wenn sie auf Judenfeindschaft beruhen, sind als schwere Verbrechen zu ahnden. Denn von Gott selbst ist Juda dazu bestimmt, in der Welt als Teufel zu wirken, als jene Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft. (Goethe und Adolf Hitler).

Es ist aber auch der Wille des Deutschen Volkes, vernünftige Folgerungen aus der Tatsache zu ziehen, daß für wahre Juden nur Juden Menschen sind und Nichtjuden von ihnen dem Vieh gleichgeachtet werden, und daß es ihnen als göttlicher Auftrag gilt, Nichtjuden zu berauben.
Durch Jahwe, ihren Gott, sind Juden überall Fremde unter den Völkern.

Es ist deshalb der Wille des Deutschen Volkes, auf dem Gebiet des Deutschen Reiches aufenthältige Juden unter Fremdenrecht zu stellen und nach Möglichkeit aus dem Reich auszuweisen. Kein Volk kann für verpflichtet gehalten werden, ein Räubervolk als seinesgleichen in seinen Grenzen zu dulden.

Es ist der Wille des Deutschen Volkes, Deutschland in seinen historisch angestammten Grenzen als Heimat der Deutschen zurückzugewinnen. Die Überfremdung ist durch Rückführung der Zivilokkupanten in ihre oder ihrer Vorfahren Heimatländer zu beseitigen. Härten sind dabei unvermeidlich. Es ist aber der Wille des Deutschen Volkes, diese eher den Zivilokkupanten als den eigenen Volksgenossen zuzumuten.

Es ist der Wille des Deutschen Volkes, die innere Ordnung des Reiches nach folgenden Grundsätzen zu gestalten:

1. Der Reichsnährstand ist in zeitgemäßer Form als Lebensquell des Volkes und seiner Sittlichkeit wiederzubeleben. Das Reich garantiert die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Land-, Forst- und Fischwirtschaft.

2. Der ländliche Raum ist für alle Schichten des Volkes und für alle Gewerke als kultureller Lebens-, Siedlungs- und Werkraum zu kultivieren. Die Großstadt als Ausblühung der kapitalistischen Produktionsweise gehört der Vergangenheit an.

3. Der genossenschaftlich verfaßte Mittelstand (Betriebseinheiten bis zu 100 Beschäftigten) ist als Bildungs- und Bewährungsraum für den Führungsnachwuchs der Volkswirtschaft besonders zu fördern.

4. Der Philister, die nur für sich sein wollende abstrakte Person ohne Verantwortungsgefühl für ihr Volk, gehört der Vergangenheit an. Der Bürger wird zum Volksgenossen, der weiß, daß er sein Leben und seine Freiheit dem Volk verdankt, dem er untrennbar durch sein Blut und durch den in ihm waltenden Geist angehört.

Wehr- und Dienstpflicht

5. Der Wehrstand (Stand der Tapferkeit) ist wiederzubeleben und im Geist der Opferbereitschaft und der staatszielorientierten Pflichterfüllung zu prägen sowie in die soldatische Disziplin einzuüben. Die Armee ist wieder Schule der Nation.

6. Die Wehrpflicht gilt allgemein für alle wehrwürdigen Männer Deutscher Volkszugehörigkeit. Das Deutsche Volk schuldet seinen Waffenträgern Respekt und Ehrerbietung.

7. Es sind grundsätzlich alle für tauglich und wehrwürdig befundenen jungen Männer zum Wehrdienst heranzuziehen.

8. Der Grundwehrdienst beträgt drei Jahre.

9. Der Gedanke der Volksgemeinschaft als Schutz- und Trutzgemeinschaft schließt ein Recht zur Wehrdienstverweigerung schlechthin aus. Um der Aufweichung dieses Grundsatzes durch die Strafzumessungspraxis der Gerichte einen Riegel vorzuschieben, ist in der Reichsordnung ein absolutes Strafmaß vorzuschreiben: Wehrdienstverweigerung wird unterschiedslos mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet. Die Strafe kann einmal zur Bewährung ausgesetzt werden mit der Auflage, daß der Wehrpflichtige seinen Wehrdienst leistet.

10. Frauen sind vom Wehrdienst ausgeschlossen

11. Für deutsche Frauen gilt eine allgemeine Dienstpflicht für das Gemeinwesen, insbesondere im eigenwirtschaftlichen Bereich der Altenpflege, Familien- und Jugendfürsorge. Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre.

12. Mütter sind von der Dienstpflicht befreit.

13. Die Erfüllung der Dienstpflicht ist in besonderer Weise für öffentliches Bewußtsein als ehrenvoll darzustellen.

14. Das aktive und passive Wahlrecht ist grundsätzlich bedingt durch die erfolgreiche Ableistung des Wehrdienstes bzw. der Pflichtjahre.

Natur- und Tierschutz.

15. Die Natur und die in ihr lebenden beseelten Mitgeschöpfe sind Teil unserer Existenz. Sie sind zu respektieren, zu hegen und zu schützen.

Wirtschaftsordnung

16.Die liberal-kapitalistische Wirtschaftsweise wird aufgehoben im dreifachen Sinne dieses Wortes - beendet, bewahrt und erhöht - in der Volkswirtschaft.

17. Das Eigentum des Einzelnen ist das Dasein seiner Freiheit und als solches unantastbar. Aber so wie der Einzelne sowohl für sich ist, als auch Genösse seines Volkes, für dessen Überleben er mit seinem Gut und Blut einzustehen hat, so ist auch das Eigentum des Einzelnen von doppelter Natur: Sondereigentum für eigennützige Zwecke sowie zugleich Lebensgrundlage und in diesem Sinne Eigentum des Volkes. Erst mit diesem Bewußtsein und seiner Verwirklichung entspricht das Eigentum seinem Begriff, ist es wahres Eigentum als Idee der Freiheit - sowohl des Einzelnen als auch des Gemeinwesens.

18. Alle historischen Eigentumsformen: die patriarchalische, die feudale und die individualistische der bürgerlichen Epoche - waren noch abstrakte, einseitig dem Egoismus des Eigentümers ausgelieferte und in diesem Sinne unwahre Eigentumsformen, die die Freiheit vernichten statt sie zu verwirklichen.

19. Dieser Widerspruch zwischen dem Begriff des Eigentums als Dasein der Freiheit und seiner Wirklichkeit als bürgerliche Welt der schrankenlosen Selbstsucht treibt gegenwärtig die gesamte Menschheit an den Rand des Abgrunds. Sein Schrecken bedingt das Erwachen der Gattung „Mensch" zur Erkenntnis, daß Notwendend allein die Überwindung dieses Widerspruches ist.

20. Der Feuerschein des vom Weltjudentum betriebenen Hundertjährigen Weltkrieges ist zugleich die Morgenröte einer neuen Epoche, deren Vorschein die Welt in den Jahren 1933 bis 1939 in der Gestalt Adolf Hitlers bewundert hat.

21. Grundtypus des Wirtschaftens auf allen Ebenen der gesellschaftlichen Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen ist die angeleitete und regulierte Marktwirtschaft.

22.Die Eigentumsordnung im marktwirtschaftlichen Sektor ist vom selbstsüchtigen Privateigentum an den Produktionsmitteln zum doppelnützigen Treuhandeigentum weiterzuentwickeln: Unternehmer besitzen bzw. empfangen die Erzeugereinheiten als Treugut (Lehen) vom Gemeinwesen mit der Maßgabe, daß sie das Direktionsrecht darüber zu eigenem Vorteil wie ein Pächter ausüben dürfen, aber an die staatlichen Vorgaben zur Sicherung des Gemeinwohls gebunden sind. Das gesamte gewerbliche Vermögen ist danach Vermögen der Volksgemeinschaft, das zur Sondernutzung privaten Unternehmern und/oder Genossenschaften nach Pachtgrundsätzen überlassen wird. Das Lehen fällt nicht in die Erbmasse des Lehensnehmers, sondern an den Lehensgeber zurück. Dieser leistet in die Erbmasse eine angemessene Abfindung.

23. Grund und Boden als ewige aber nichtvermehrbare Güter sind Eigentum des Volkes. Angebot und Nachfrage sind als Preisbestimmungsgrößen im Bereich des Bodenverkehrs ausgeschaltet. Die Zuteilung zur Sondernutzung erfolgt nach dem volks­wirtschaftlichen Bedarf. Die Bodenspekulation ist damit beseitigt.

24. Privat genutztes Grundeigentum wird in zinsfreies Erbbaurecht, gewerblich genutztes in ein grundsätzlich nicht kündbares dinglich-zweckgebundenes Pachtrecht umgewandelt.

25. Die Pachteinnahmen aus der Lehensvergabe und der Zuteilung der gewerblichen Bodennutzung ersetzen die Einkommenssteuer.

26. Die miteinander auf dem Markt verkehrenden Erzeugereinheiten werden als Betriebsgemeinschaften eigenverantwortlich von freien Unternehmern nach dem Führerprinzip geführt.

27. Der staatliche Treuhänder der Arbeit wacht darüber, daß die Unternehmenszwecke sowie deren Verfolgung mit dem Gemeinwohl zusammenklingen.

28. Die Gefolgschaft ist als Körperschaft für sich mit dem Betriebsführer zur Betriebsgemeinschaft verbunden. Diese ist ein Geist, dessen unterschiedene Momente sich nicht bekämpfen, sondern im gemeinsamen Willen zu einem Ganzen zusammennehmen.

29. Das herkömmliche Lohnarbeitsverhältnis ist aufgehoben in einer Verbandsperson, die Elemente des Deutschen Genossenschaftsrechts und des Germanischen Lehnsrechts in sich aufnimmt.

30. Der Treuhänder der Arbeit gewährleistet, daß die Einheit von Führer und Gefolgschaft mit Leben erfüllt ist.

31. Werktätige existieren nicht länger als Ware Arbeitskraft. Das Proletarierdasein, die historisch letzte Form der Sklaverei, ist damit überwunden.

32. Der Interessengegensatz von Lohnarbeit und Kapital ist aufgehoben in der Schlichtungskompetenz des Treuhänders der Arbeit. Das Streikrecht ist abgeschafft. Aussperrungen sind verboten.

33 Es gilt der Grundsatz: „Gemeinwohl geht vor Eigennutz!".

34. Die Selbsthervorbringung des Deutschen Volkes beruht auf ver­nunftbegründeter Verteilungsgerechtigkeit (suum cuique). Es gilt der Grundsatz, daß Einkommen nur aus wertschöpfender Werktätigkeit, wohlstandsfördernden Dienstleistungen und als Alimentation der Staatsdiener erwachsen. Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) ist mit der vernunftbegründeten Verteilungsgerechtigkeit unvereinbar.

35. Kapitalrenditen und Grundrenten in privater Hand sind abgeschafft.

36. Die gemeinwohlorientierte Steuerung der Marktwirtschaft
erfolgt hauptsächlich indirekt durch Kennzahlen- und Bezugsscheinsysteme (z.B. für knappe Rohstoffe bzw. Umweltfaktoren wie Luft und Wasser). In dieses System symbolisierter Kosten und Erträge gehen auch kulturelle und wehrpolitische Ziele als Bestimmungsgrößen ein. Sie bewirken für die Betriebe reale Kosten und reale Erträge, die dem Staatshaushalt zufließen bzw. aus diesem in den Finanzkreislauf der Erzeugereinheiten eingespeist werden.

37. Strukturwandel und nachhaltige Änderung des Bedarfsprofils führen in der regulierten Marktwirtschaft nicht mehr zur Verödung Revieren und Regionen. Die erforderlichen betrieblichen Anpassungsleistungen sind Gemeinschaftsaufgaben und als solche aus dem Staatshaushalt zu finanzieren (Erhaltungs­grundsatz).

38. Der freie Wettbewerb ist der sicherste Antrieb zur Höherentwicklung des Volkes. Er ist vom Reich zu gewährleisten, erforderlichenfalls durch eine regionale Profilierung der Wettbewerbsbedingungen. Es gilt der Grundsatz: „Die Aufgaben kommen zu den Werktätigen dort, wo diese ihren Lebensmittelpunkt haben." Massenhafte Ballung von Betrieben und Menschen ist zu vermeiden.

39. Der Unternehmer, der im Wettbewerb unterliegt, übergibt auf Weisung des Treuhänders der Arbeit die Führung des Betriebes gegen eine angemessene Abfindung einem Tüchtigeren, In Ausnahmefällen wird der Betrieb als Ganzes auf einen Leistungsträger der Eigenwirtschaft übertragen.

40. Die Vernichtung von Volksvermögen durch Insolvenz- bzw. Konkursverfahren wird so verhindert.

41. Der Marktwirtschaft wird die integrierte Eigenwirtschaft des Staates, der Gaue, der Landkreise, der Kommunen und der Familiengenossenschaften als gleichgewichtig zur Seite gestellt.

42. Die Integration ist raumorientiert nach dem Grundsatz der größeren Nähe und ist vermittelt durch regionale Produkt- und Bedarfsbörsen neuer Art, die den in den Kommunen verwurzelten raumkompetenten Wirtschaftsämtern unterstehen.

43.Die heilsamen Auswirkungen des Lagerwettbewerbs zwischen Individualismus und Kollektivismus, der als „Ost-West-Gegensatz" die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts prägte, werden auf diese Weise im Systemwettbewerb innerhalb der Volkswirtschaft zwischen re­gulierter Marktwirtschaft und integrierter Eigenwirtschaft bewahrt und erhöht.

44. Die eigenwirtschaftlichen Betriebe sind in der Rechtsform der deutschrechtlichen Genossenschaft verfaßt. Die Belegschaft wählt den Betriebsführer auf Zeit.

45. Im Eigenwirtschaftsbereich bilden sich eigene Komplementärwährungen. Diese sind von der Reichswährungsbehörde in Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Erzeugereinheiten zu konfektionieren und zu kontrollieren.

46. Das Reich garantiert jedem Deutschen Volksgenossen und jeder Deutschen Volksgenossin die Möglichkeit, durch Werktätigkeit im eigenwirtschaftlichen Bereich ein ausreichendes Einkommen als kulturelle Lebensgrundlage für sich und seine/ihre Familie zu erzielen. Damit ist Arbeitslosigkeit, die Geißel des Kapitalismus, endgültig überwunden. Der Staat kann mit der kapitalseitigen Drohung, „Arbeitsplätze" zu vernichten oder zu „exportieren", nicht mehr in die Knie gezwungen werden.

47. Das Reich garantiert nach dem Subsidiaritätsprinzip im Eigenwirtschaftsbereich jedem Deutschen Jungen und jedem Deutschen Mädel die Möglichkeit zur Ausbildung in einem Beruf seiner/ihrer Wahl. Das gilt nicht für Berufe, die ein Hochschulstudium voraussetzen, insbesondere nicht für Berufe des Allgemeinen Standes.

Brechung der Zinsknechtschaft

48. Vermittels des Leitwährungs- und Kreditsystems haben die von Jüdischen Plutokraten beherrschten Bankenkonglomerate weltweit den größten Raubzug der Geschichte gegen die Völker organisiert, den sie durch die Erzeugung illusionären Reichtums bisher erfolgreich verschleiert haben. Der Schleier reißt jetzt. Mit rasender Geschwindigkeit kommt auf die Menschheit der Zusammenbruch des globalen Währungssystems zu. Seine Begleiterscheinungen sind Krieg, Hunger, Seuchen, Unmöglichkeit der Existenzsicherung durch Werktätigkeit, Hoffnungslosigkeit für Milliarden, exzessive Kriminalität und infolge davon Anarchie und ethnische Kriege jetzt auch in den europäischen Metropolen.

49. Das Geld- und Kreditwesen ist das konkrete (in sich real gegliederte) Allgemeine der Warenwelt. Geld ist das Blut im Wirtschaftskreislauf, das Kreditwesen sein Herz. Beides gehört in staatliche Hand.

50. Geldsammelstellen aller Art gehen deshalb mit allen Guthaben und sonstigen Vermögenswerten entschädigungslos in das Eigentum des Deutschen Reiches über. Nur Sparer mit Guthaben bis zu € 50.000,-- pro Kopf (Freigrenze) werden - mit Inflationsausgleich entschädigt.

51. Die Zinsknechtschaft wird gebrochen durch ein Anti-Wuchergesetz, das Verträge über verzinsliche Darlehen aller Art oder ähnliche nicht auf Werktätigkeit zurückführbare Reichtumsquellen dem Schutz der Gerichte entzieht. Ausgenommen davon sind Verträge der genannten Art, die mit staatlichen, kommunalen oder genossenschaftlichen Banken und/oder Versicherungen geschlossen sind. Die Zinseinnahmen daraus fließen dem Fiskus zu. Sie reduzieren die Abgabenlast.

Ende der Globalisierung und Herstellung des Weltmarktes

52. Das Deutsche Reich scheidet aus dem Freihandelssystem aus und organisiert den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern und Dienstleistungen im Ringtauschsystem nach dem Grundsatz „Import und Export zu gleichwertigem wechselseitigem Nutzen und zur Stärkung der Selbstgenügsamkeit der Volkswirtschaften (Autarkie).
Dem Alter Lebens- und Schaffensfreude erhalten

53. Nie soll bei alten Menschen das Gefühl aufkommen, daß sie nicht mehr „dazu gehören" und nicht mehr gebraucht werden.

54. Das mit dem Rentnerdasein gegebene Alterselend wird durch Eingliederung der Arbeitsveteranen in die Eigenwirtschaft überwunden. Altersbedingte verminderte Leistungsfähigkeit und der größere Ruhebedarf werden zwecks Sicherung eines ausrei­chenden Einkommens durch ein gleitendes Bonuspunkte-System ausgeglichen.

55. Renten und Pensionen sind abgeschafft.

56. Bei altersbedingter Arbeitsunfähigkeit ist ein Anwesenheitsrecht in geeigneten nachbarschaftlichen Eigenbetrieben sowie eine ausreichende gegenleistungsfreie Vergütung als Anerkennung der Lebensleistung gewährleistet.

57. Die Abschiebung alter Menschen in Altersheime oder ähnliche Einrichtungen ist strafbar.

58. Die Einweisung in ein Pflegeheim gegen den Willen der betroffenen Person kann nur durch richterlichen Beschluß genehmigt werden.

Das Volk gesund machen und gesund erhalten

59. Die Volksgesundheit ist ein Wert von höchstem Rang.

60. Die Politik des Reiches nimmt sich der Gesundheitsvorsorge an.

61. Die Selbstverwaltungskörperschaften (Kommunen) unterhalten als Eigenwirtschaftseinheiten die bestmögliche Sorge für Kranke und Gebrechliche.

62. Die Sorge für die Kranken und Gebrechlichen wird unentgeltlich geleistet. Nachweisbare Behandlungserfolge sind mit Bonus-Punkten zu bewerten.

63. Die Krankenversicherung und die 2-Klassenmedizin sind damit abgeschafft.

Reichsreligion und Glaubensfreiheit


64. Die Glaubensfreiheit ist im Deutschen Reich gewährleistet.

65. Es gilt die Trennung von Staat und Kirche.

66. Die Reichsreligion ist das Wissen der göttlichen Natur des Men­schen. Das ist die Überzeugung, daß der Mensch geistiges Wesen (positiver Judaismus) , als solches Ebenbild Gottes ist und dadurch am göttlichen Wesen teilhat; die Überzeugung, daß Gott und Mensch also zwar unterschieden aber nicht getrennt sondern konkrete Einheit ist, Gott am Menschen keine Grenze hat, sondern in ihm wirkt und dadurch erst wahrhaft unendlich ist (Prinzip der Deutschen Idealistischen Philosophie/Überwindung des negativen Judaismus/Atheismus).

67. Die Geschichte ist in diesem Sinne als Fortschritt des Geistes im Bewußtsein der Freiheit erkannt. Die Völker sind als besondere Gestalten Gottes sowie die Menschen als seine Gehilfen bei der Vollbringung der Freiheit begriffen. Es ist das der Kern der deutschen Weltanschauung. In ihr- und nur in ihr - ist die Frage „Wozu Mensch überhaupt?" (Nietzsche) beantwortet, der Nihilismus überwunden.

68.Das Deutsche Volk als Deutsches Reich, das sich als , Gemein­wesen, also als ein lebendiges Ganzes, das mehr ist als die Summe seiner Teile, erfaßt, ist damit - ob es sich dessen bewußt ist oder nicht - gottgläubig, denn das Volksganze ist eine Gestalt Gottes. In diesem Gedanken liegt, daß im Deutschen Volk in besonderer Gestalt ein beseelender - also lebensspendender Geist da ist, der über den Menschen - als Einzelwesen aufge­faßt - hinausgeht, und der als diese Besonderung Gottes in jedem Volksgenossen wirkt, ihn belebt, beseelt und begeistet. Darin liegt ferner, daß auch alle anderen Völker in gleicher Weise - andere und je besondere Gestalten Gottes sind.

69. Es kommt alles darauf an, diesen Gedanken zu fassen. Wo er wirkt, ist ein höheres Menschentum erreicht. Der Andere - sei es als Einzelwesen oder als Volk - ist in ihm als wesentliches Moment der eigenen Existenz erkannt und anerkannt. Mit dieser Anerkennung des Anderen tritt der Tod Jahwes, des eifersüchtigen Gottes, ein.

70. Diese lebendige Einheit des Selbst und des Anderen gibt sich uns im Gefühl des Grauens kund, das wir Heutigen lebhaft emp­finden, wenn wir darauf sehen, was die Völker im Laufe ihrer Geschichte sich einander angetan haben. Der Sinn dieses grauenvollen Geschehens ist es, uns ein klares Bewußtsein davon zu geben, daß der Andere unser Bruder im Geiste ist, den wir nicht erschlagen können, ohne uns selbst damit zu treffen.

71. In dieser Erkenntnis liegt die Berechtigung des Deutschen Reiches, wieder handlungsfähig und damit wirkmächtig zu werden; denn mit ihr ist es ein Reich, das dem Deutschen Volk die Freiheit und den anderen europäischen Völkern Frieden bringt.

72. Die Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen auf dem Boden des Deutschen Reiches sind verpflichtet, diesen Gottesbegriff als Wahrheit zu vermitteln und entgegenstehende religiöse Lehren oder „wissenschaftliche" Theorien philosophisch an zugreifen, ihre Einseitigkeit aufzuzeigen und deren zerstörerische Auswirkungen auf das Leben der Völker und Menschen bewußt zu machen (Überwindung der als Toleranz ausgegebenen Denkschwäche des „wissenschaftlichen Weltbildes").

73. Niemand darf gezwungen werden, diese Sichtweise anzunehmen bzw. zu bezeugen
.
74. Es ist verboten, Frauen und Männer in der Öffentlichkeit als Ob­jekte sexueller Begierde darzustellen.

75. Das Reich als Abhalter des Bösen bewirkt Befreiung des allge­meinen Bewußtseins von privatnütziger Desinformation und Manipulation sowie die Herstellung der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit durch ein Mediengesetz, das Medien aller Art vom Geldbesitz trennt und den Zugriff privater Bereicherungs- und Machtinteressen auf die Medieninhalte verbietet. Zuwiderhandlungen sind als eine Spielart des Hoch- und Landesverrats unter Strafe gestellt.

Bildung und Erziehung der Deutschen sind auf die Verlebendigung des Schönen, Guten und Wahren zu richten.

Dazu gehören:

Ehrfurcht vor Gott als absolutem Geist; Wahrhaftigkeit; Bildung zur sittlichen Persönlichkeit; Auslese und Förderung der Tüchtigen; Treue zur Führung des Staates; Liebe zu Volk und Heimat:

Wille, als Volk und als Person - koste es, was es wolle - frei zu sein; zur Erhaltung des Volkes und seiner Freiheit: Übung in Pflichter­füllung, Opferbereitschaft, Wehrhaftigkeit und Tapferkeit;
Verteidigung der Ehre des Deutschen Volkes durch Kampf gegen die feindlichen Lügen; die Erkenntnis der Besonderheit und Unverwechselbarkeit des Deutschen Volkstums;
Dankbarkeit für und Stolz auf die Leistungen unserer Ahnen; die Pflege der schöpferischen Begabungen für Kunst, Religion, Wissenschaften und Philosophie; der Gedanke des Dienens als Helfer Gottes bei der Schöpfung eines höheren Menschentums. Für alle Bereiche gilt das Verbot, Völker und Menschen herabzuwürdigen, insbesondere sie als Mittel zum Zweck darzustellen. Zuwiderhandlungen sind als Gotteslästerung zu ahnden.

Gesetzgebung

Das wiedererstandene Deutsche Reich wird zur Abwendung der Not von Volk und Reich vordringlich folgende Gesetze erlassen:

1. Wiederbelebung und Sicherstellung des Deutschen Bauern­standes (Reichsnährstandsgesetz);

2. Rettung des Mittelstandes durch sofortige Annullierung aller Bankschulden und deren Überführung in langfristig tilgbare Erlaß-Gewinnabgaben nach dem Vorbild der Hypothekengewinnabgaben (Schuldenerlaßgesetz für den Mittelstand);

3. Sicherung des Deutschen Mittelstandes (Mittelstandssicherungsgesetz);

4. Entschuldung des Volkes durch Annullierung aller Verbraucherdarlehen (Volksentschuldungsgesetz);

5. Beseitigung der Beschäftigungslosigkeit (Reichsarbeitsdienstgesetz);

6. Erhaltung der Produktionsstätten im Reich und Sicherstellung der Versorgung der Reichsbevölkerung (Produktions- und Versorgungssicherstellungsgesetz);

7. Wiederherstellung der Finanzhoheit des Deutschen Rei­ches und Entschädigung von Sparern (Reichsentschuldungsgesetz);

8. Wiederherstellung des Reichsvermögens (Reichsvermögensrückholungsgesetz)

9. Neuordnung des Verkehrs- und Transportwesens (Reichsverkehrsgesetz);

10. Rückverwandlung der Städte und Ballungsgebiete in volksgerechten Siedlungsraum (Siedlungsraum- und Bauordnungsgesetz);

11. Förderung der kulturellen Entfaltung des Volkes (Reichskulturgesetz);

12. Verbesserung, Erhaltung und Pflege der Volksgesundheit (Volksgesundheitsgesetz);

13. Bekämpfung des Bandenunwesens;

14. Rettung der Jugend durch Einführung eines Staatsjugenddienstes nach dem Vorbild der Hitlerjugend; (Staatsjugendgesetz)

15. Sicherstellung einer lebensgerechten Hegung der Tiere und der Natur (Natur- und Tierschschutzgesetz)

16. Verbannung der privaten Geldmacht aus dem Reich der Medien und aller anderen bewußtseinsbildenden Einrich­tungen (Mediengesetz);

17. Rückführung der auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wohnenden Ausländer in ihre Heimatländer (Ausländerrückführungsgesetz);

18. Beendigung der Globalisierung der Deutschen Volkswirtschaft, Abschaffung des „Freihandels" und Herstellung des Weltmarktes nach dem Prinzip „grenzüberschreitender Austausch zum wechselseitigen Nutzen" (Anti-Globalisierungsgesetz);

19. Abwicklung der Bundeswehr und Wiederherstellung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches (Wehrmachtsgesetz);

20. Gesetz zur Wiederherstellung der Währungshoheit des Deutschen Reiches und zur Einführung Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel (Währungsgesetz);

21. Wiederherstellung der Zollhoheit des Deutschen Reiches (Zollgesetz);

22. Wiederherstellung der Grenzhoheit des Deutschen Reiches (Grenzschutzgesetz)

23. Wiederherstellung der Polizeihoheit des Deutschen Reiches (Reichspolizeigesetz);

24. Gliederung und Aufbau der Reichsverwaltung (Reichsverwaltungsorganisationsgesetz);

25. Wiedererschaffung eines reichstreuen Beamtenstandes und Abwicklung von Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst;

26. Abwehr der Überfremdung des Deutschen Volkes und der Deutschen Kultur (Überfremdungsabwehrgesetz);

27. Neuordnung des Erziehungs- und Bildungswesens;

28. Überprüfung der beruflichen Qualifikation des Personals in staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen;

29. Verbotsgesetz gegen deutschfeindliche Propaganda.

Belehrung an die Adresse der Kollaborateure:

Wer sich als Deutscher Volkszugehöriger dem Willen des Deutschen Reiches widersetzt, ist nach den Gesetzen des Reiches wegen Verrats und Feindbegünstigung vor den Gerichten des Deutschen Reiches zur Verantwortung zu ziehen.


Die anzuwendenden Bestimmungen des Reichstrafgesetzbuches lauten wie folgt:

§ 90 f RStGB

Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächli­cher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.

§ 91 b RStGB

Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unter­nimmt, während eines Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder eines Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft.
Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich und seine Bundesgenossen und nur einen unbe­deutenden Vorteil für die feindliche Macht herbeigeführt hat, schwere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf Zuchthaus nicht unter zwei Jahren erkannt wer­den.

Zur Rechtslage im Deutschen Reich

Das Bundesverfassungsgericht - selbst ein Organ der Fremdherr­schaft - stellte in einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autoritativ fest: „Das Grundgesetz - nicht nur eine These des Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."2

In seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 hat das Bundesverfas­sungsgericht diese Position bestätigt.

Damit stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich steht.

Die „Bundesrepublik Deutschland" ist kein Staat, sondern nur ein staatsähnliches Gebilde, durch welches das Deutsche Volk in völkerrechtswidriger Weise gehindert ist, seinen eigenen Willen zu bilden und durchzusetzen. Sie ist - wie sich der Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 ausdrückte - nichts anderes, als die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" (OMF). Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
ist keine Verfassung.

Carlo Schmid hatte in diesem Zusammenhang hervorgehoben, daß der Eingriff der Siegermächte in die staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reiches ein Völkerrechtsdauerdelikt darstelle und deshalb keinerlei Rechtswirkungen hervorbringen könne, sondern angesichts der Ohnmacht des Reiches nur rein tatsächliche Bedeutung habe.
Die von den Siegern an die Stelle der völkerrechtswidrig abgesetzten Regierung des besiegten Staates gesetzte Regierung ist nach herrschender Völker- und Staatsrechtslehre nicht einmal als de-facto-Regierung des besiegten Staates anzuerkennen, diese ist vielmehr eine Marionettenregierung und als solche ausschließlich ein Organ der Fremdherrschaft.

Die unter die Völker zerstreute Judenheit gibt sich als „Fünfte Kolonne" der Jüdischen Plutokraten zu erkennen:
Chaim Weizmann, damals der Präsident der Jewish Agency, der Israelischen Schattenregierung, und spätere 1. Präsident Israels, erklärte in seiner Rede vor der Außerordentlichen Zionistenkonferenz im Biltmore Hotel in New York City am 09.05.42:

„Wir leugnen es nicht und haben keine Furcht, die Wahrheit zu bekennen, daß dieser Krieg unser Krieg ist und zur Befreiung des Judentums geführt wird. ...
Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front, die Front des Judentums. Wir geben diesem Krieg nicht nur unsere ganze finanzielle Unterstützung, auf der die gesamte Kriegsproduktion beruht, wir stellen diesem Krieg nicht nur unsere propagandistische Macht zur Verfügung, die die moralische Triebkraft zur Aufrechterhaltung dieses Krieges ist. Die Sicherung des Sieges baut sich hauptsächlich auf der Schwächung der gegnerischen Kräfte, auf der Zerschlagung in ihrem eigenen Land im Innern ihrer Festung des Widerstandes auf. Tausende in Europa lebende Juden sind der Hauptfaktor bei der Vernichtung unseres Feindes. Dort ist unsere Front eine Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg."(New York Times v. 10, 11.und 12.05.42)

„Fast durch alle Länder von Europa verbreitet sich ein mächtiger feindselig gesinnter Staat, der mit allen übrigen im beständigen Krieg steht, und der in manchem fürchterlich schwer die Bürger drückt: es ist daß Judentum. - - - Menschenrechte müssen sie haben, ob sie gleich dieselben uns nicht zugestehen; denn sie sind Menschen und ihre Ungerechtigkeit berechtigt uns nicht, ihnen gleich zu werden. Aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens kein Mittel als das: in einer Nacht ihnen allen die Köpfe abzuschneiden und andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee steckt. Um uns vor ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr gelobtes Land zu erobern und sie alle dahin zu schicken."
(Fichtes Werke, VI. Band, S. 149, Berlin 1845.)

Benjamin Disraeli Earl of Baconsfield, Premierminister Ihrer Majestät Königin Victoria von Großbritannien äußerte sich über den Einfluß, die Macht und die Verfaßtheit der Juden wie folgt:

„Die Semiten üben heute einen sehr großen Einfluß auf alle Geschäfte der Welt aus, und zwar durch ihren kleinsten, aber originellsten Zweig, die Juden. Es gibt keine Rasse, die soviel Zähigkeit und soviel Organisati­onstalent besitzt. Diese Begabung hat ihnen eine vorher nie dagewesene Herrschaft über das Eigentum und un­begrenzten Kredit gesichert. In dem Maße, wie ein Nichtjude im Leben prosperiert und er Geschäftserfahrung macht, in demselben Maße werden ihm die Juden entgegenarbeiten.

Pflichtenheft der Deutschen

1. Glaube an dein Volk und du glaubst wahrhaft an dich selbst.

2. Liebe dein Volk und du wirst wahrhaft geliebt.

3. Verlache die Lügen der Sieger und erforsche die Wahrheit im Vertrauen auf dein Volk!

4. Verachte die Diener der Lüge, denn sie säen Haß und bringen Zerstörung über die Völker!

5. Führe die an der Lüge Erblindeten, damit sie nicht straucheln! Heile ihre verletzten Seelen! Ertrage geduldig ihren Haß, denn sie sind Opfer der feindlichen Lügenpropaganda. Sie sind unsere Brüder und Schwestern. Pflege sie, wie ein gesittetes Volk seine verwundeten Krieger pflegt!

6. Wisse, daß nichts stärker ist als der Geist und fürchte dich nicht vor den Tötungsmaschinen unseres Feindes, denn sie sind wertloser Schrott, wenn der Geist sich von ihm abwendet!

7. Wisse, daß unserem Volk die Wissenschaft als Wissen vom Absoluten Geist gegeben ist! Aus diesem Wissen erwächst unserem Volk die Kraft zur Überwindung der Anti-Nation, die weltweit die Völker versklavt und ausmordet.

8. Wisse, daß Haß die Wahrheit verdunkelt und die Ge­rechtigkeit schmäht! Wer sich von Haß leiten läßt, streitet nicht für die Wahrheit und nicht für Gerechtigkeit. Er wird zum Racheengel - wie unser Feind.

9. Wisse, daß allein durch den Feind unsere wahrhafte Größe erscheint, die die Welt befreit. Also verfluche nicht den Feind, sondern schließe ihn in deine Gebete ein, auf daß er des Wissens vom Absoluten Geist teilhaftig werde.

10. Gib der Wahrheit deine Stimme, wo immer du bist! Die Wahrheit siegt, indem wir sie unerschrocken aus­sprechen.
Dieses Pflichtenheft der Deutschen wurde im Rahmen eines Vortrages von Horst Mahler am 11. November 2001 vor Deutschen und Nationalisten anderer europäischer Völker - darunter Ministerialbeamte, Wissenschaftler, Juristen, Historiker, Ingenieure, Architekten, Bankiers (auch von der Wall Street), Verleger, Ärzte, Schriftsteller, Publizisten, Künstler, Vertreter des Adels und hochrangige Zeitzeugen, die noch persönlichen Umgang mit Adolf Hitler und Heinrich Himmler hatten in Malaga verlesen und mit lebhafter Zustimmung zur Kenntnis genommen.

Wer weiß denn schon, daß es Churchill 1941 - als das Deutsche Reich den Europäischen Krieg bereits für sich entschieden hatte - darum ging, einen Weltkrieg herbeizuzwingen in der wahnhaften Hoffnung, durch Verwicklung der USA und der Sowjetunion in diesen Krieg, der dadurch erst zu einem Weltkrieg wurde, für das British Empire die alte Machtstellung wiedererlangen zu können?
Um Friedensangebote von Adolf Hitler, die dieser auf dem Gipfelpunkt seiner Erfolge im Kriege über Mittelsmänner an die Britische Regierung gerichtet hatte, abzublocken, schrieb der Chefberater des Britischen Außenministers, Sir Robert Vansittart, an Lord Halifax, den Außenminister, folgenden Brief:

„An den Minister, DRINGEND. Ich hoffe, Sie haben Mr. Mallet dahingehend instruiert, daß er auf keinen Fall Dr. Weißauer treffen darf. Die Zukunft der Zivilisation steht auf dem Spiel. Es geht um die Frage, Sie oder Wir' und entweder das Deutsche Reich oder unser Land wird untergehen, und nicht nur untergehen, sondern völlig vernichtet werden. Ich glaube, daß es das Deutsche Reich sein wird. Das ist etwas völlig anderes, als wenn man sagen würde, Deutschland muß untergehen; aber das Deutsche Reich und die Reichsidee sind seit 75 Jahren der Fluch, der auf der Welt lastet, und wenn wir ihn dieses Mal nicht stoppen, dann stoppen sie uns. Der Feind ist das Deutsche Reich und nicht etwa der Nazismus, und diejenigen, die das bislang noch nicht begriffen haben, haben überhaupt nichts begriffen, und sie würden uns in einen sechsten Krieg hineinziehen, selbst wenn wir den fünften überleben werden. Alle Möglichkeiten für einen Kompromiß sind passe, und es wird jetzt einen Kampf bis zum Ende geben, und zwar bis zum bitteren Ende.

[Doc. No. FO 371/24408 - Public Records Office, Kew. zitiert von Martin Allen in „ Churchills Friedensfalle - Das Geheim­nis des Heß-Fluges]


Anmerkungen:

1) Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. II - Kriegsvölkerrecht-, C.H.Beck Verlag, München 1969 S. 135

2) BVerfGE 36,1 (15 f.); 77, 137 (150 f., 154 f., 160) zitiert nach Klaus Stern, Das Staatrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V, C.H. Beck Verlag, München 2000, S. 1107

3) aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle", Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R.
Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff.

4) Berber, Friedrich, Lehrbuch des Völkerrechts, Band II Kriegs­recht, 2. Aufl., C.H. Beck Verlag München 1969, S. 132 f.