So ist der Geist in ihm selbst sich entgegen; er hat sich selbst als das wahre feindselige Hindernis seiner selbst zu überwinden; die Entwicklung, die in der Natur ein ruhiges Hervorgehen ist, ist im Geist ein harter unendlicher Kampf gegen sich selbst. Was der Geist will, ist, seinen eigenen Begriff zu erreichen; aber er selbst verdeckt sich denselben, ist stolz und voll von Genuß in dieser Entfremdung seiner selbst.
Die Entwicklung ist auf diese Weise nicht das harm- und kampflose bloße Hervorgehen, wie die des organischen Lebens, sondern die harte unwillige Arbeit gegen sich selbst; und ferner ist sie nicht bloß das Formelle des Sich-Entwickelns überhaupt, sondern das Hervorbringen eines Zwecks von bestimmtem Inhalte. Diesen Zweck haben wir von Anfang an festgestellt; es ist der Geist, und zwar nach seinem Wesen, dem Begriff der Freiheit. Dies ist der Grundgegenstand und darum auch das leitende Prinzip der Entwicklung, das, wodurch diese ihren Sinn und ihre Bedeutung erhält...
( Hegel, Philosophie der Geschichte, W 12 S. 74)
Im Jahre 2006 christlicher Zeitrechnung
ES IST DER WILLE DES DEUTSCHEN VOLKES
Kriegsziele des
Deutschen Reiches
im Kampf gegen Alljuda
Ehre! - Wahrheit! - Heimat!
Das Deutsche Volk ist zur Freiheit geboren. Nach dem Willen
seiner Feinde soll es aus der Geschichte gehen - verderben.
Es widersteht aber dem fremden Willen - dem Willen der
Judenheit.
Seine Ehre ist es, lieber im Kampf zu sterben als in der
Sklaverei zu überleben.
Im Deutschen Volksgeist ist das Prinzip eines höheren
Daseins der Menschheit aufgegangen: Die sittliche Person,
die sich als verantwortliches Glied der Volksgemeinschaft
weiß. Dieses Bewußtsein überwindet den zerstörerischen
Egoismus der mammonistischen Welt, die dadurch jetzt ihrem
Ende entgegengeht.
In der Folge der Herrschaftsordnungen des Blutes, des Bodens
und des Geldes war der staatliche Zwangsapparat immer auch
Sonderinteressen dienstbar. Der Staat war in diesen
Verhältnissen noch nicht wahrer Staat, nicht nur das Dasein
der Freiheit sondern auch Partei im Bürgerkrieg der Klassen
- feindlich den einen, Herrschaftsinstrument den anderen.
Der Herr der Geschichte will sich jetzt im Deutschen Volk
als vernünftig gewordene Welt hervorbringen. In
jahrtausendelanger sowohl qualvoller als auch beglückender
Arbeit hat er im Deutschen Volk sich als Geist der Freiheit
erfaßt. Frei ist der Geist nur, insofern er sich selbst
bestimmt und von nichts abhängt, daß er nicht selbst ist.
Volk ist nicht die formlose Menge der ihm angehörenden
Einzelnen, sondern daseiende Lebendigkeit Gottes, die sich
ihren Organismus als Volk erschafft. Dieses kommt zu sich im
Selbstbewußtsein der Einzelnen, ein Volk zu sein. Der Wille,
der mit Notwendigkeit aus dieser Einsicht fließt, ist
wahrhaft freier Wille des Volkes. Dagegen erzeugen
Mehrheiten zusammengezählter Stimmen für zufällige Meinungen
nur den Schein von Freiheit (Demokratie).
Volkswille ist der im Volk und in jedem Volksgenossen
gegenwärtige Wille Gottes. So wie Gott im Denken erkannt
wird, so auch der Wille eines freien Volkes. Ihn in seiner
Wahrhaftigkeit zu erkennen und als Welt zu setzen, - das ist
unsere Schuldigkeit.
Der Volkswille ist Wille des Volkes in diesem Sinne auch
dann, wenn er zuweilen nur in wenigen Einzelnen bewußt
gegenwärtig ist und die Menge sich dumpf und unwissend
verhält. In ausgezeichneten Lagen schäumt er auf als
Begeisterung, die die überwältigende Mehrheit eines Volkes
zu befreiender Tat mitreißt. Das sind dann die Sternstunden
eines Volkes, wie sie das Deutsche Volk in den Jahren von
1933 bis 1939 erlebt hat.
Im Deutschen Volk hat Gott die Mittel und die Fertigkeiten
zu seiner Wirklichkeit als freier Volksstaat hervorgebracht,
der das Gemeinwesen nicht in gegensätzliche Interessen
zertrennt, sondern beseelend die unterschiedenen Stände
durchwirkt und zu einem organischen Ganzen fügt und erhält
(Volksgemeinschaft). Dieser in einem Jahrtausend gebildete
Geist ist in 60 Jahren talmudischer Fremdherrschaft nicht
auszulöschen. Der Geist in seiner höchsten Selbsterkenntnis
- dem Deutschen Volksgeist - ist unsterblich. Von der
Hintergrundmacht gegen seinen Willen in Kriege mit seinen
Nachbarn verwickelt kommt das Deutsche Volk nach einem
hundertjährigen heldenhaften Kampf, in dem es zweimal blutig
niedergeschlagen wurde, jetzt zu sich in der Erkenntnis, mit
Jahwe, dem Teufel (Joh 8,44) selbst, gerungen zu haben. Das
endlich in ihm aufkeimende Wissen um seine
heilsgeschichtliche Sendung, Jahwe zu entmachten und in der
Welt den liebenden Gott aufzurichten, ist eine Macht, die
nicht mehr bezwungen werden kann. Das Deutsche Volk wird
sich und die übrige Welt von Jahwes Herrschaft jetzt
befreien.
Im Deutschen Volk bringt der Herr der Geschichte die
Herrschaft des Geistes hervor. Erfüllt von diesem Willen
wird es kämpfen - und siegen.
Sein Wille wird wieder Gesetz in Deutschland sein. Was ist
nicht der Wille des Deutschen Volkes?
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf
Knien zu rutschen und den Staub von den Stiefeln fremder
Herren zu lecken.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sich
Jahwe, dem Völkervernichter, zu unterwerfen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes,
Jüdischen Medien zu gestatten, eine talmudische Herrschaft
über das Deutsche Volk auszuüben.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine
Reichtümer dem Auserwählten Volk Jahwes zu übergeben.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf
seine eigene Staatlichkeit zu verzichten.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf den
Schutz seiner Grenzen zu verzichten, denn es kann nur im
Schutz seiner Grenzen überleben.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, auf
seine Wehrhaftigkeit zu verzichten, denn die
Hintergrundmacht bietet mächtige Feinde gegen sein Reich
auf.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine
Männer den Plutokraten für deren Raubzüge gegen andere
Völker als Kanonenfutter und Deutsches Land für
Militärstützpunkte zu überlassen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, im
Mutterschoß der Deutschen Frau seine künftigen Generationen
zu morden.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seinen
Heimatboden fremden Völkern preiszugeben und
Zivilokkupanten als „Mitbürger" willkommen zu heißen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sein
Wesen und seine Erscheinung durch Bastardierung vernichten
zu lassen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, seine
Seele mit den Lügen der Feinde vergiften zu lassen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, die von
seinen Feinden ausgehenden Verleumdungen friedfertig
hinzunehmen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, im
Interesse privaten Gewinnstrebens millionenfache
Arbeitslosigkeit als Schicksal hinzunehmen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den
Plutokraten zu gestatten, vermittels der Verschuldung der
öffentlichen Hand das Deutsche Volk in die Zinsknechtschaft
abzuführen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, sich dem
vernichtenden Strudel des plutokratisch manipulierten
Weltwährungssystems zu übergeben.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den
Verrätern, die sich „Deutsche Politiker" nennen, freie Hand
bei der Zerstörung der Deutschen Kultur, des Deutschen
Bildungs- und Erziehungswesens zu lassen.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, den
Plutokraten die Ruinierung des Deutschen Lebensraumes und
die Vernichtung der Volksgesundheit zu gestatten.
Es ist nicht der Wille des Deutschen Volkes, Tiere
seine Mitgeschöpfe - tausendfältigen Martern auszusetzen.
Es ist vielmehr der Wille des Deutschen Volkes, von keinem
fremden Willen abzuhängen, sich frei zu erhalten und seine
schöpferischen Kräfte zu entfalten.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, zu diesem Zweck als
organischer Volksstaat, also nach dem Führerprinzip, verfaßt
zu sein und als Deutsches Reich aufzuerstehen.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, durch sein Handeln
der Überzeugung Ausdruck zu geben, daß es selbst nur dann
frei ist, wenn es andere Völker als Freie anerkennt und nach
seinen Kräften uneigennützig jenen Völkern beisteht, die
selbst nicht die Kraft haben, sich gegenüber Feinden zu
behaupten und frei zu sein (Reichsidee).
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, als wiedererstandenes
Deutsches Reich mit den anderen europäischen Mächten zum
Schutz und Trutz gegen Übergriffe raumfremder Mächte
brüderlich zusammenzustehen und Mammon die Tür zu weisen.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, sein Reich auf eine
untrennbare Lebensgemeinschaft mit dem Russischen Reich zu
gründen, weil anders Europa, der Kontinent des Weißen Mannes
und der Freiheit, an der Rivalität dieser beiden Reiche
zugrunde ginge.
Es ist der heilige Wille des Deutschen Volkes, daß keinem
Juden, nur weil er Jude ist, auch nur ein Haar gekrümmt
wird. Übergriffe auf Juden und ihr Eigentum, wenn sie auf
Judenfeindschaft beruhen, sind als schwere Verbrechen zu
ahnden. Denn von Gott selbst ist Juda dazu bestimmt, in der
Welt als Teufel zu wirken, als jene Kraft, die stets das
Böse will und stets das Gute schafft. (Goethe und Adolf
Hitler).
Es ist aber auch der Wille des Deutschen Volkes, vernünftige
Folgerungen aus der Tatsache zu ziehen, daß für wahre Juden
nur Juden Menschen sind und Nichtjuden von ihnen dem Vieh
gleichgeachtet werden, und daß es ihnen als göttlicher
Auftrag gilt, Nichtjuden zu berauben.
Durch Jahwe, ihren Gott, sind Juden überall Fremde unter den
Völkern.
Es ist deshalb der Wille des Deutschen Volkes, auf dem
Gebiet des Deutschen Reiches aufenthältige Juden unter
Fremdenrecht zu stellen und nach Möglichkeit aus dem Reich
auszuweisen. Kein Volk kann für verpflichtet gehalten
werden, ein Räubervolk als seinesgleichen in seinen Grenzen
zu dulden.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, Deutschland in seinen
historisch angestammten Grenzen als Heimat der Deutschen
zurückzugewinnen. Die Überfremdung ist durch Rückführung der
Zivilokkupanten in ihre oder ihrer Vorfahren Heimatländer zu
beseitigen. Härten sind dabei unvermeidlich. Es ist aber der
Wille des Deutschen Volkes, diese eher den Zivilokkupanten
als den eigenen Volksgenossen zuzumuten.
Es ist der Wille des Deutschen Volkes, die innere Ordnung
des Reiches nach folgenden Grundsätzen zu gestalten:
1. Der Reichsnährstand ist in zeitgemäßer Form als
Lebensquell des Volkes und seiner Sittlichkeit
wiederzubeleben. Das Reich garantiert die wirtschaftliche
Lebensfähigkeit der Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
2. Der ländliche Raum ist für alle Schichten des Volkes und
für alle Gewerke als kultureller Lebens-, Siedlungs- und
Werkraum zu kultivieren. Die Großstadt als Ausblühung der
kapitalistischen Produktionsweise gehört der Vergangenheit
an.
3. Der genossenschaftlich verfaßte Mittelstand
(Betriebseinheiten bis zu 100 Beschäftigten) ist als
Bildungs- und Bewährungsraum für den Führungsnachwuchs der
Volkswirtschaft besonders zu fördern.
4. Der Philister, die nur für sich sein wollende abstrakte
Person ohne Verantwortungsgefühl für ihr Volk, gehört der
Vergangenheit an. Der Bürger wird zum Volksgenossen, der
weiß, daß er sein Leben und seine Freiheit dem Volk
verdankt, dem er untrennbar durch sein Blut und durch den in
ihm waltenden Geist angehört.
Wehr- und Dienstpflicht
5. Der Wehrstand (Stand der Tapferkeit) ist wiederzubeleben
und im Geist der Opferbereitschaft und der
staatszielorientierten Pflichterfüllung zu prägen sowie in
die soldatische Disziplin einzuüben. Die Armee ist wieder
Schule der Nation.
6. Die Wehrpflicht gilt allgemein für alle wehrwürdigen
Männer Deutscher Volkszugehörigkeit. Das Deutsche Volk
schuldet seinen Waffenträgern Respekt und Ehrerbietung.
7. Es sind grundsätzlich alle für tauglich und wehrwürdig
befundenen jungen Männer zum Wehrdienst heranzuziehen.
8. Der Grundwehrdienst beträgt drei Jahre.
9. Der Gedanke der Volksgemeinschaft als Schutz- und
Trutzgemeinschaft schließt ein Recht zur
Wehrdienstverweigerung schlechthin aus. Um der Aufweichung
dieses Grundsatzes durch die Strafzumessungspraxis der
Gerichte einen Riegel vorzuschieben, ist in der
Reichsordnung ein absolutes Strafmaß vorzuschreiben:
Wehrdienstverweigerung wird unterschiedslos mit
Freiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet. Die Strafe kann
einmal zur Bewährung ausgesetzt werden mit der Auflage, daß
der Wehrpflichtige seinen Wehrdienst leistet.
10. Frauen sind vom Wehrdienst ausgeschlossen
11. Für deutsche Frauen gilt eine allgemeine Dienstpflicht
für das Gemeinwesen, insbesondere im eigenwirtschaftlichen
Bereich der Altenpflege, Familien- und Jugendfürsorge. Die
Dienstzeit beträgt zwei Jahre.
12. Mütter sind von der Dienstpflicht befreit.
13. Die Erfüllung der Dienstpflicht ist in besonderer Weise
für öffentliches Bewußtsein als ehrenvoll darzustellen.
14. Das aktive und passive Wahlrecht ist grundsätzlich
bedingt durch die erfolgreiche Ableistung des Wehrdienstes
bzw. der Pflichtjahre.
Natur- und Tierschutz.
15. Die Natur und die in ihr lebenden beseelten Mitgeschöpfe
sind Teil unserer Existenz. Sie sind zu respektieren, zu
hegen und zu schützen.
Wirtschaftsordnung
16.Die liberal-kapitalistische Wirtschaftsweise wird aufgehoben im dreifachen
Sinne dieses Wortes - beendet, bewahrt und erhöht - in der Volkswirtschaft.
17. Das Eigentum des Einzelnen ist das Dasein seiner Freiheit und als solches
unantastbar. Aber so wie der Einzelne sowohl für sich ist, als auch Genösse
seines Volkes, für dessen Überleben er mit seinem Gut und Blut einzustehen hat,
so ist auch das Eigentum des Einzelnen von doppelter Natur: Sondereigentum für
eigennützige Zwecke sowie zugleich Lebensgrundlage und in diesem Sinne Eigentum
des Volkes. Erst mit diesem Bewußtsein und seiner Verwirklichung entspricht das
Eigentum seinem Begriff, ist es wahres Eigentum als Idee der Freiheit - sowohl
des Einzelnen als auch des Gemeinwesens.
18. Alle historischen Eigentumsformen: die patriarchalische, die feudale und
die individualistische der bürgerlichen Epoche - waren noch abstrakte, einseitig
dem Egoismus des Eigentümers ausgelieferte und in diesem Sinne unwahre
Eigentumsformen, die die Freiheit vernichten statt sie zu verwirklichen.
19. Dieser Widerspruch zwischen dem Begriff des Eigentums als Dasein der
Freiheit und seiner Wirklichkeit als bürgerliche Welt der schrankenlosen
Selbstsucht treibt gegenwärtig die gesamte Menschheit an den Rand des Abgrunds.
Sein Schrecken bedingt das Erwachen der Gattung „Mensch" zur Erkenntnis, daß
Notwendend allein die Überwindung dieses Widerspruches ist.
20. Der Feuerschein des vom Weltjudentum betriebenen Hundertjährigen Weltkrieges
ist zugleich die Morgenröte einer neuen Epoche, deren Vorschein die Welt in den
Jahren 1933 bis 1939 in der Gestalt Adolf Hitlers bewundert hat.
21. Grundtypus des Wirtschaftens auf allen Ebenen der gesellschaftlichen
Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen ist die angeleitete und regulierte
Marktwirtschaft.
22.Die Eigentumsordnung im marktwirtschaftlichen Sektor ist vom selbstsüchtigen
Privateigentum an den Produktionsmitteln zum doppelnützigen Treuhandeigentum
weiterzuentwickeln: Unternehmer besitzen bzw. empfangen die Erzeugereinheiten
als Treugut (Lehen) vom Gemeinwesen mit der Maßgabe, daß sie das Direktionsrecht
darüber zu eigenem Vorteil wie ein Pächter ausüben dürfen, aber an die
staatlichen Vorgaben zur Sicherung des Gemeinwohls gebunden sind. Das gesamte
gewerbliche Vermögen ist danach Vermögen der Volksgemeinschaft, das zur
Sondernutzung privaten Unternehmern und/oder Genossenschaften nach
Pachtgrundsätzen überlassen wird. Das Lehen fällt nicht in die Erbmasse des
Lehensnehmers, sondern an den Lehensgeber zurück. Dieser leistet in die Erbmasse
eine angemessene Abfindung.
23. Grund und Boden als ewige aber nichtvermehrbare Güter sind Eigentum des
Volkes. Angebot und Nachfrage sind als Preisbestimmungsgrößen im Bereich des
Bodenverkehrs ausgeschaltet. Die Zuteilung zur Sondernutzung erfolgt nach dem
volkswirtschaftlichen Bedarf. Die Bodenspekulation ist damit beseitigt.
24. Privat genutztes Grundeigentum wird in zinsfreies Erbbaurecht, gewerblich
genutztes in ein grundsätzlich nicht kündbares dinglich-zweckgebundenes
Pachtrecht umgewandelt.
25. Die Pachteinnahmen aus der Lehensvergabe und der Zuteilung der gewerblichen
Bodennutzung ersetzen die Einkommenssteuer.
26. Die miteinander auf dem Markt verkehrenden Erzeugereinheiten werden als
Betriebsgemeinschaften eigenverantwortlich von freien Unternehmern nach dem
Führerprinzip geführt.
27. Der staatliche Treuhänder der Arbeit wacht darüber, daß die
Unternehmenszwecke sowie deren Verfolgung mit dem Gemeinwohl zusammenklingen.
28. Die Gefolgschaft ist als Körperschaft für sich mit dem Betriebsführer zur
Betriebsgemeinschaft verbunden. Diese ist ein Geist, dessen unterschiedene
Momente sich nicht bekämpfen, sondern im gemeinsamen Willen zu einem Ganzen
zusammennehmen.
29. Das herkömmliche Lohnarbeitsverhältnis ist aufgehoben in einer
Verbandsperson, die Elemente des Deutschen Genossenschaftsrechts und des
Germanischen Lehnsrechts in sich aufnimmt.
30. Der Treuhänder der Arbeit gewährleistet, daß die Einheit von Führer und
Gefolgschaft mit Leben erfüllt ist.
31. Werktätige existieren nicht länger als Ware Arbeitskraft. Das
Proletarierdasein, die historisch letzte Form der Sklaverei, ist damit
überwunden.
32. Der Interessengegensatz von Lohnarbeit und Kapital ist aufgehoben in der
Schlichtungskompetenz des Treuhänders der Arbeit. Das Streikrecht ist
abgeschafft. Aussperrungen sind verboten.
33 Es gilt der Grundsatz: „Gemeinwohl geht vor Eigennutz!".
34. Die Selbsthervorbringung des Deutschen Volkes beruht auf
vernunftbegründeter Verteilungsgerechtigkeit (suum cuique). Es gilt der
Grundsatz, daß Einkommen nur aus wertschöpfender Werktätigkeit,
wohlstandsfördernden Dienstleistungen und als Alimentation der Staatsdiener
erwachsen. Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) ist mit der
vernunftbegründeten Verteilungsgerechtigkeit unvereinbar.
35. Kapitalrenditen und Grundrenten in privater Hand sind abgeschafft.
36. Die gemeinwohlorientierte Steuerung der Marktwirtschaft
erfolgt hauptsächlich indirekt durch Kennzahlen- und Bezugsscheinsysteme (z.B.
für knappe Rohstoffe bzw. Umweltfaktoren wie Luft und Wasser). In dieses System
symbolisierter Kosten und Erträge gehen auch kulturelle und wehrpolitische Ziele
als Bestimmungsgrößen ein. Sie bewirken für die Betriebe reale Kosten und reale
Erträge, die dem Staatshaushalt zufließen bzw. aus diesem in den Finanzkreislauf
der Erzeugereinheiten eingespeist werden.
37. Strukturwandel und nachhaltige Änderung des Bedarfsprofils führen in der
regulierten Marktwirtschaft nicht mehr zur Verödung Revieren und Regionen. Die
erforderlichen betrieblichen Anpassungsleistungen sind Gemeinschaftsaufgaben und
als solche aus dem Staatshaushalt zu finanzieren (Erhaltungsgrundsatz).
38. Der freie Wettbewerb ist der sicherste Antrieb zur Höherentwicklung des
Volkes. Er ist vom Reich zu gewährleisten, erforderlichenfalls durch eine
regionale Profilierung der Wettbewerbsbedingungen. Es gilt der Grundsatz: „Die
Aufgaben kommen zu den Werktätigen dort, wo diese ihren Lebensmittelpunkt
haben." Massenhafte Ballung von Betrieben und Menschen ist zu vermeiden.
39. Der Unternehmer, der im Wettbewerb unterliegt, übergibt auf Weisung des
Treuhänders der Arbeit die Führung des Betriebes gegen eine angemessene
Abfindung einem Tüchtigeren, In Ausnahmefällen wird der Betrieb als Ganzes auf
einen Leistungsträger der Eigenwirtschaft übertragen.
40. Die Vernichtung von Volksvermögen durch Insolvenz- bzw. Konkursverfahren
wird so verhindert.
41. Der Marktwirtschaft wird die integrierte Eigenwirtschaft des Staates, der
Gaue, der Landkreise, der Kommunen und der Familiengenossenschaften als
gleichgewichtig zur Seite gestellt.
42. Die Integration ist raumorientiert nach dem Grundsatz der größeren Nähe und
ist vermittelt durch regionale Produkt- und Bedarfsbörsen neuer Art, die den in
den Kommunen verwurzelten raumkompetenten Wirtschaftsämtern unterstehen.
43.Die heilsamen Auswirkungen des Lagerwettbewerbs zwischen Individualismus und
Kollektivismus, der als „Ost-West-Gegensatz" die zweite Hälfte des 20.
Jahrhunderts prägte, werden auf diese Weise im Systemwettbewerb innerhalb der
Volkswirtschaft zwischen regulierter Marktwirtschaft und integrierter
Eigenwirtschaft bewahrt und erhöht.
44. Die eigenwirtschaftlichen Betriebe sind in der Rechtsform der
deutschrechtlichen Genossenschaft verfaßt. Die Belegschaft wählt den
Betriebsführer auf Zeit.
45. Im Eigenwirtschaftsbereich bilden sich eigene Komplementärwährungen. Diese
sind von der Reichswährungsbehörde in Zusammenarbeit mit den angeschlossenen
Erzeugereinheiten zu konfektionieren und zu kontrollieren.
46. Das Reich garantiert jedem Deutschen Volksgenossen und jeder Deutschen
Volksgenossin die Möglichkeit, durch Werktätigkeit im eigenwirtschaftlichen
Bereich ein ausreichendes Einkommen als kulturelle Lebensgrundlage für sich und
seine/ihre Familie zu erzielen. Damit ist Arbeitslosigkeit, die Geißel des
Kapitalismus, endgültig überwunden. Der Staat kann mit der kapitalseitigen
Drohung, „Arbeitsplätze" zu vernichten oder zu „exportieren", nicht mehr in die
Knie gezwungen werden.
47. Das Reich garantiert nach dem Subsidiaritätsprinzip im
Eigenwirtschaftsbereich jedem Deutschen Jungen und jedem Deutschen Mädel die
Möglichkeit zur Ausbildung in einem Beruf seiner/ihrer Wahl. Das gilt nicht für
Berufe, die ein Hochschulstudium voraussetzen, insbesondere nicht für Berufe des
Allgemeinen Standes.
Brechung der Zinsknechtschaft
48. Vermittels des Leitwährungs- und Kreditsystems haben die von Jüdischen
Plutokraten beherrschten Bankenkonglomerate weltweit den größten Raubzug der
Geschichte gegen die Völker organisiert, den sie durch die Erzeugung
illusionären Reichtums bisher erfolgreich verschleiert haben. Der Schleier reißt
jetzt. Mit rasender Geschwindigkeit kommt auf die Menschheit der Zusammenbruch
des globalen Währungssystems zu. Seine Begleiterscheinungen sind Krieg, Hunger,
Seuchen, Unmöglichkeit der Existenzsicherung durch Werktätigkeit,
Hoffnungslosigkeit für Milliarden, exzessive Kriminalität und infolge davon
Anarchie und ethnische Kriege jetzt auch in den europäischen Metropolen.
49. Das Geld- und Kreditwesen ist das konkrete (in sich real gegliederte)
Allgemeine der Warenwelt. Geld ist das Blut im Wirtschaftskreislauf, das
Kreditwesen sein Herz. Beides gehört in staatliche Hand.
50. Geldsammelstellen aller Art gehen deshalb mit allen Guthaben und sonstigen
Vermögenswerten entschädigungslos in das Eigentum des Deutschen Reiches über.
Nur Sparer mit Guthaben bis zu € 50.000,-- pro Kopf (Freigrenze) werden - mit
Inflationsausgleich entschädigt.
51. Die Zinsknechtschaft wird gebrochen durch ein Anti-Wuchergesetz, das
Verträge über verzinsliche Darlehen aller Art oder ähnliche nicht auf
Werktätigkeit zurückführbare Reichtumsquellen dem Schutz der Gerichte entzieht.
Ausgenommen davon sind Verträge der genannten Art, die mit staatlichen,
kommunalen oder genossenschaftlichen Banken und/oder Versicherungen geschlossen
sind. Die Zinseinnahmen daraus fließen dem Fiskus zu. Sie reduzieren die
Abgabenlast.
Ende der Globalisierung und Herstellung des Weltmarktes
52. Das Deutsche Reich scheidet aus dem Freihandelssystem aus und organisiert
den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern und Dienstleistungen im
Ringtauschsystem nach dem Grundsatz „Import und Export zu gleichwertigem
wechselseitigem Nutzen und zur Stärkung der Selbstgenügsamkeit der
Volkswirtschaften (Autarkie).
Dem Alter Lebens- und Schaffensfreude erhalten
53. Nie soll bei alten Menschen das Gefühl aufkommen, daß sie nicht mehr „dazu
gehören" und nicht mehr gebraucht werden.
54. Das mit dem Rentnerdasein gegebene Alterselend wird durch Eingliederung der
Arbeitsveteranen in die Eigenwirtschaft überwunden. Altersbedingte verminderte
Leistungsfähigkeit und der größere Ruhebedarf werden zwecks Sicherung eines
ausreichenden Einkommens durch ein gleitendes Bonuspunkte-System ausgeglichen.
55. Renten und Pensionen sind abgeschafft.
56. Bei altersbedingter Arbeitsunfähigkeit ist ein Anwesenheitsrecht in
geeigneten nachbarschaftlichen Eigenbetrieben sowie eine ausreichende
gegenleistungsfreie Vergütung als Anerkennung der Lebensleistung gewährleistet.
57. Die Abschiebung alter Menschen in Altersheime oder ähnliche Einrichtungen
ist strafbar.
58. Die Einweisung in ein Pflegeheim gegen den Willen der betroffenen Person
kann nur durch richterlichen Beschluß genehmigt werden.
Das Volk gesund machen und gesund erhalten
59. Die Volksgesundheit ist ein Wert von höchstem Rang.
60. Die Politik des Reiches nimmt sich der Gesundheitsvorsorge an.
61. Die Selbstverwaltungskörperschaften (Kommunen) unterhalten als
Eigenwirtschaftseinheiten die bestmögliche Sorge für Kranke und Gebrechliche.
62. Die Sorge für die Kranken und Gebrechlichen wird unentgeltlich geleistet.
Nachweisbare Behandlungserfolge sind mit Bonus-Punkten zu bewerten.
63. Die Krankenversicherung und die 2-Klassenmedizin sind damit abgeschafft.
Reichsreligion und Glaubensfreiheit
64. Die Glaubensfreiheit ist im Deutschen Reich gewährleistet.
65. Es gilt die Trennung von Staat und Kirche.
66. Die Reichsreligion ist das Wissen der göttlichen Natur des Menschen. Das
ist die Überzeugung, daß der Mensch geistiges Wesen (positiver Judaismus) , als
solches Ebenbild Gottes ist und dadurch am göttlichen Wesen teilhat; die
Überzeugung, daß Gott und Mensch also zwar unterschieden aber nicht getrennt
sondern konkrete Einheit ist, Gott am Menschen keine Grenze hat, sondern in ihm
wirkt und dadurch erst wahrhaft unendlich ist (Prinzip der Deutschen
Idealistischen Philosophie/Überwindung des negativen Judaismus/Atheismus).
67. Die Geschichte ist in diesem Sinne als Fortschritt des Geistes im Bewußtsein
der Freiheit erkannt. Die Völker sind als besondere Gestalten Gottes sowie die
Menschen als seine Gehilfen bei der Vollbringung der Freiheit begriffen. Es ist
das der Kern der deutschen Weltanschauung. In ihr- und nur in ihr - ist die
Frage „Wozu Mensch überhaupt?" (Nietzsche) beantwortet, der Nihilismus
überwunden.
68.Das Deutsche Volk als Deutsches Reich, das sich als , Gemeinwesen, also als
ein lebendiges Ganzes, das mehr ist als die Summe seiner Teile, erfaßt, ist
damit - ob es sich dessen bewußt ist oder nicht - gottgläubig, denn das
Volksganze ist eine Gestalt Gottes. In diesem Gedanken liegt, daß im Deutschen
Volk in besonderer Gestalt ein beseelender - also lebensspendender Geist da ist,
der über den Menschen - als Einzelwesen aufgefaßt - hinausgeht, und der als
diese Besonderung Gottes in jedem Volksgenossen wirkt, ihn belebt, beseelt und
begeistet. Darin liegt ferner, daß auch alle anderen Völker in gleicher Weise -
andere und je besondere Gestalten Gottes sind.
69. Es kommt alles darauf an, diesen Gedanken zu fassen. Wo er wirkt, ist ein
höheres Menschentum erreicht. Der Andere - sei es als Einzelwesen oder als Volk
- ist in ihm als wesentliches Moment der eigenen Existenz erkannt und anerkannt.
Mit dieser Anerkennung des Anderen tritt der Tod Jahwes, des eifersüchtigen
Gottes, ein.
70. Diese lebendige Einheit des Selbst und des Anderen gibt sich uns im Gefühl
des Grauens kund, das wir Heutigen lebhaft empfinden, wenn wir darauf sehen,
was die Völker im Laufe ihrer Geschichte sich einander angetan haben. Der Sinn
dieses grauenvollen Geschehens ist es, uns ein klares Bewußtsein davon zu geben,
daß der Andere unser Bruder im Geiste ist, den wir nicht erschlagen können, ohne
uns selbst damit zu treffen.
71. In dieser Erkenntnis liegt die Berechtigung des Deutschen Reiches, wieder
handlungsfähig und damit wirkmächtig zu werden; denn mit ihr ist es ein Reich,
das dem Deutschen Volk die Freiheit und den anderen europäischen Völkern Frieden
bringt.
72. Die Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen auf dem Boden des Deutschen
Reiches sind verpflichtet, diesen Gottesbegriff als Wahrheit zu vermitteln und
entgegenstehende religiöse Lehren oder „wissenschaftliche" Theorien
philosophisch an zugreifen, ihre Einseitigkeit aufzuzeigen und deren
zerstörerische Auswirkungen auf das Leben der Völker und Menschen bewußt zu
machen (Überwindung der als Toleranz ausgegebenen Denkschwäche des
„wissenschaftlichen Weltbildes").
73. Niemand darf gezwungen werden, diese Sichtweise anzunehmen bzw. zu bezeugen
.
74. Es ist verboten, Frauen und Männer in der Öffentlichkeit als Objekte
sexueller Begierde darzustellen.
75. Das Reich als Abhalter des Bösen bewirkt Befreiung des allgemeinen
Bewußtseins von privatnütziger Desinformation und Manipulation sowie die
Herstellung der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit durch ein
Mediengesetz, das Medien aller Art vom Geldbesitz trennt und den Zugriff
privater Bereicherungs- und Machtinteressen auf die Medieninhalte verbietet.
Zuwiderhandlungen sind als eine Spielart des Hoch- und Landesverrats unter
Strafe gestellt.
Bildung und Erziehung der Deutschen sind auf die Verlebendigung des Schönen,
Guten und Wahren zu richten.
Dazu gehören:
Ehrfurcht vor Gott als absolutem Geist; Wahrhaftigkeit; Bildung zur sittlichen
Persönlichkeit; Auslese und Förderung der Tüchtigen; Treue zur Führung des
Staates; Liebe zu Volk und Heimat:
Wille, als Volk und als Person - koste es, was es wolle - frei zu sein; zur
Erhaltung des Volkes und seiner Freiheit: Übung in Pflichterfüllung,
Opferbereitschaft, Wehrhaftigkeit und Tapferkeit;
Verteidigung der Ehre des Deutschen Volkes durch Kampf gegen die feindlichen
Lügen; die Erkenntnis der Besonderheit und Unverwechselbarkeit des Deutschen
Volkstums;
Dankbarkeit für und Stolz auf die Leistungen unserer Ahnen; die Pflege der
schöpferischen Begabungen für Kunst, Religion, Wissenschaften und Philosophie;
der Gedanke des Dienens als Helfer Gottes bei der Schöpfung eines höheren
Menschentums. Für alle Bereiche gilt das Verbot, Völker und Menschen
herabzuwürdigen, insbesondere sie als Mittel zum Zweck darzustellen.
Zuwiderhandlungen sind als Gotteslästerung zu ahnden.
Gesetzgebung
Das wiedererstandene Deutsche Reich wird zur Abwendung der Not von Volk und
Reich vordringlich folgende Gesetze erlassen:
1. Wiederbelebung und Sicherstellung des Deutschen Bauernstandes
(Reichsnährstandsgesetz);
2. Rettung des Mittelstandes durch sofortige Annullierung aller Bankschulden und
deren Überführung in langfristig tilgbare Erlaß-Gewinnabgaben nach dem Vorbild
der Hypothekengewinnabgaben (Schuldenerlaßgesetz für den Mittelstand);
3. Sicherung des Deutschen Mittelstandes (Mittelstandssicherungsgesetz);
4. Entschuldung des Volkes durch Annullierung aller Verbraucherdarlehen
(Volksentschuldungsgesetz);
5. Beseitigung der Beschäftigungslosigkeit (Reichsarbeitsdienstgesetz);
6. Erhaltung der Produktionsstätten im Reich und Sicherstellung der Versorgung
der Reichsbevölkerung (Produktions- und Versorgungssicherstellungsgesetz);
7. Wiederherstellung der Finanzhoheit des Deutschen Reiches und Entschädigung
von Sparern (Reichsentschuldungsgesetz);
8. Wiederherstellung des Reichsvermögens (Reichsvermögensrückholungsgesetz)
9. Neuordnung des Verkehrs- und Transportwesens (Reichsverkehrsgesetz);
10. Rückverwandlung der Städte und Ballungsgebiete in volksgerechten
Siedlungsraum (Siedlungsraum- und Bauordnungsgesetz);
11. Förderung der kulturellen Entfaltung des Volkes (Reichskulturgesetz);
12. Verbesserung, Erhaltung und Pflege der Volksgesundheit
(Volksgesundheitsgesetz);
13. Bekämpfung des Bandenunwesens;
14. Rettung der Jugend durch Einführung eines Staatsjugenddienstes nach dem
Vorbild der Hitlerjugend; (Staatsjugendgesetz)
15. Sicherstellung einer lebensgerechten Hegung der Tiere und der Natur (Natur-
und Tierschschutzgesetz)
16. Verbannung der privaten Geldmacht aus dem Reich der Medien und aller anderen
bewußtseinsbildenden Einrichtungen (Mediengesetz);
17. Rückführung der auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wohnenden Ausländer in
ihre Heimatländer (Ausländerrückführungsgesetz);
18. Beendigung der Globalisierung der Deutschen Volkswirtschaft, Abschaffung des
„Freihandels" und Herstellung des Weltmarktes nach dem Prinzip
„grenzüberschreitender Austausch zum wechselseitigen Nutzen"
(Anti-Globalisierungsgesetz);
19. Abwicklung der Bundeswehr und Wiederherstellung der Wehrhoheit des Deutschen
Reiches (Wehrmachtsgesetz);
20. Gesetz zur Wiederherstellung der Währungshoheit des Deutschen Reiches und
zur Einführung Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel (Währungsgesetz);
21. Wiederherstellung der Zollhoheit des Deutschen Reiches (Zollgesetz);
22. Wiederherstellung der Grenzhoheit des Deutschen Reiches (Grenzschutzgesetz)
23. Wiederherstellung der Polizeihoheit des Deutschen Reiches
(Reichspolizeigesetz);
24. Gliederung und Aufbau der Reichsverwaltung
(Reichsverwaltungsorganisationsgesetz);
25. Wiedererschaffung eines reichstreuen Beamtenstandes und Abwicklung von
Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst;
26. Abwehr der Überfremdung des Deutschen Volkes und der Deutschen Kultur
(Überfremdungsabwehrgesetz);
27. Neuordnung des Erziehungs- und Bildungswesens;
28. Überprüfung der beruflichen Qualifikation des Personals in staatlichen
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen;
29. Verbotsgesetz gegen deutschfeindliche Propaganda.
Belehrung an die Adresse der Kollaborateure:
Wer sich als Deutscher Volkszugehöriger dem Willen des Deutschen Reiches
widersetzt, ist nach den Gesetzen des Reiches wegen Verrats und
Feindbegünstigung vor den Gerichten des Deutschen Reiches zur Verantwortung zu
ziehen.
Die anzuwendenden Bestimmungen des Reichstrafgesetzbuches lauten wie folgt:
§ 90 f RStGB
Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich
entstellte Behauptung tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des
deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.
§ 91 b RStGB
Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines
Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der
feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder
eines Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit
lebenslangem Zuchthaus bestraft.
Wenn die Tat nur einen unbedeutenden Nachteil für das Reich und seine
Bundesgenossen und nur einen unbedeutenden Vorteil für die feindliche Macht
herbeigeführt hat, schwere Folgen auch nicht herbeiführen konnte, so kann auf
Zuchthaus nicht unter zwei Jahren erkannt werden.
Zur Rechtslage im Deutschen Reich
Das Bundesverfassungsgericht - selbst ein Organ der Fremdherrschaft - stellte
in einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autoritativ fest: „Das
Grundgesetz - nicht nur eine These des Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch
1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder
Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später
untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art.
116 und Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277];
3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor
Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation,
insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."2
In seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 hat das Bundesverfassungsgericht diese
Position bestätigt.
Damit stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die Bundesrepublik
Deutschland zum Deutschen Reich steht.
Die „Bundesrepublik Deutschland" ist kein Staat, sondern nur ein staatsähnliches
Gebilde, durch welches das Deutsche Volk in völkerrechtswidriger Weise gehindert
ist, seinen eigenen Willen zu bilden und durchzusetzen. Sie ist - wie sich der
Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede
vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 ausdrückte - nichts anderes,
als die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" (OMF). Das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
ist keine Verfassung.
Carlo Schmid hatte in diesem Zusammenhang hervorgehoben, daß der Eingriff der
Siegermächte in die staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reiches ein
Völkerrechtsdauerdelikt darstelle und deshalb keinerlei Rechtswirkungen
hervorbringen könne, sondern angesichts der Ohnmacht des Reiches nur rein
tatsächliche Bedeutung habe.
Die von den Siegern an die Stelle der völkerrechtswidrig abgesetzten Regierung
des besiegten Staates gesetzte Regierung ist nach herrschender Völker- und
Staatsrechtslehre nicht einmal als de-facto-Regierung des besiegten Staates
anzuerkennen, diese ist vielmehr eine Marionettenregierung und als solche
ausschließlich ein Organ der Fremdherrschaft.
Die unter die Völker zerstreute Judenheit gibt sich als „Fünfte Kolonne" der
Jüdischen Plutokraten zu erkennen:
Chaim Weizmann, damals der Präsident der Jewish Agency, der Israelischen
Schattenregierung, und spätere 1. Präsident Israels, erklärte in seiner Rede vor
der Außerordentlichen Zionistenkonferenz im Biltmore Hotel in New York City am
09.05.42:
„Wir leugnen es nicht und haben keine Furcht, die Wahrheit zu bekennen, daß
dieser Krieg unser Krieg ist und zur Befreiung des Judentums geführt wird. ...
Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front, die Front des Judentums. Wir
geben diesem Krieg nicht nur unsere ganze finanzielle Unterstützung, auf der die
gesamte Kriegsproduktion beruht, wir stellen diesem Krieg nicht nur unsere
propagandistische Macht zur Verfügung, die die moralische Triebkraft zur
Aufrechterhaltung dieses Krieges ist. Die Sicherung des Sieges baut sich
hauptsächlich auf der Schwächung der gegnerischen Kräfte, auf der Zerschlagung
in ihrem eigenen Land im Innern ihrer Festung des Widerstandes auf. Tausende in
Europa lebende Juden sind der Hauptfaktor bei der Vernichtung unseres Feindes.
Dort ist unsere Front eine Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg."(New
York Times v. 10, 11.und 12.05.42)
„Fast durch alle Länder von Europa verbreitet sich ein mächtiger feindselig
gesinnter Staat, der mit allen übrigen im beständigen Krieg steht, und der in
manchem fürchterlich schwer die Bürger drückt: es ist daß Judentum. - - -
Menschenrechte müssen sie haben, ob sie gleich dieselben uns nicht zugestehen;
denn sie sind Menschen und ihre Ungerechtigkeit berechtigt uns nicht, ihnen
gleich zu werden. Aber ihnen Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens
kein Mittel als das: in einer Nacht ihnen allen die Köpfe abzuschneiden und
andere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee steckt. Um uns vor
ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr
gelobtes Land zu erobern und sie alle dahin zu schicken."
(Fichtes Werke, VI. Band, S. 149, Berlin 1845.)
Benjamin Disraeli Earl of Baconsfield, Premierminister Ihrer Majestät Königin
Victoria von Großbritannien äußerte sich über den Einfluß, die Macht und die
Verfaßtheit der Juden wie folgt:
„Die Semiten üben heute einen sehr großen Einfluß auf alle Geschäfte der Welt
aus, und zwar durch ihren kleinsten, aber originellsten Zweig, die Juden. Es
gibt keine Rasse, die soviel Zähigkeit und soviel Organisationstalent besitzt.
Diese Begabung hat ihnen eine vorher nie dagewesene Herrschaft über das Eigentum
und unbegrenzten Kredit gesichert. In dem Maße, wie ein Nichtjude im Leben
prosperiert und er Geschäftserfahrung macht, in demselben Maße werden ihm die
Juden entgegenarbeiten.
Pflichtenheft der Deutschen
1. Glaube an dein Volk und du glaubst wahrhaft an dich selbst.
2. Liebe dein Volk und du wirst wahrhaft geliebt.
3. Verlache die Lügen der Sieger und erforsche die Wahrheit im Vertrauen auf
dein Volk!
4. Verachte die Diener der Lüge, denn sie säen Haß und bringen Zerstörung über
die Völker!
5. Führe die an der Lüge Erblindeten, damit sie nicht straucheln! Heile ihre
verletzten Seelen! Ertrage geduldig ihren Haß, denn sie sind Opfer der
feindlichen Lügenpropaganda. Sie sind unsere Brüder und Schwestern. Pflege sie,
wie ein gesittetes Volk seine verwundeten Krieger pflegt!
6. Wisse, daß nichts stärker ist als der Geist und fürchte dich nicht vor den
Tötungsmaschinen unseres Feindes, denn sie sind wertloser Schrott, wenn der
Geist sich von ihm abwendet!
7. Wisse, daß unserem Volk die Wissenschaft als Wissen vom Absoluten Geist
gegeben ist! Aus diesem Wissen erwächst unserem Volk die Kraft zur Überwindung
der Anti-Nation, die weltweit die Völker versklavt und ausmordet.
8. Wisse, daß Haß die Wahrheit verdunkelt und die Gerechtigkeit schmäht! Wer
sich von Haß leiten läßt, streitet nicht für die Wahrheit und nicht für
Gerechtigkeit. Er wird zum Racheengel - wie unser Feind.
9. Wisse, daß allein durch den Feind unsere wahrhafte Größe erscheint, die die
Welt befreit. Also verfluche nicht den Feind, sondern schließe ihn in deine
Gebete ein, auf daß er des Wissens vom Absoluten Geist teilhaftig werde.
10. Gib der Wahrheit deine Stimme, wo immer du bist! Die Wahrheit siegt, indem
wir sie unerschrocken aussprechen.
Dieses Pflichtenheft der Deutschen wurde im Rahmen eines Vortrages von Horst
Mahler am 11. November 2001 vor Deutschen und Nationalisten anderer europäischer
Völker - darunter Ministerialbeamte, Wissenschaftler, Juristen, Historiker,
Ingenieure, Architekten, Bankiers (auch von der Wall Street), Verleger, Ärzte,
Schriftsteller, Publizisten, Künstler, Vertreter des Adels und hochrangige
Zeitzeugen, die noch persönlichen Umgang mit Adolf Hitler und Heinrich Himmler
hatten in Malaga verlesen und mit lebhafter Zustimmung zur Kenntnis genommen.
Wer weiß denn schon, daß es Churchill 1941 - als das Deutsche Reich den
Europäischen Krieg bereits für sich entschieden hatte - darum ging, einen
Weltkrieg herbeizuzwingen in der wahnhaften Hoffnung, durch Verwicklung der USA
und der Sowjetunion in diesen Krieg, der dadurch erst zu einem Weltkrieg wurde,
für das British Empire die alte Machtstellung wiedererlangen zu können?
Um Friedensangebote von Adolf Hitler, die dieser auf dem Gipfelpunkt seiner
Erfolge im Kriege über Mittelsmänner an die Britische Regierung gerichtet hatte,
abzublocken, schrieb der Chefberater des Britischen Außenministers, Sir Robert
Vansittart, an Lord Halifax, den Außenminister, folgenden Brief:
„An den Minister, DRINGEND. Ich hoffe, Sie haben Mr. Mallet dahingehend
instruiert, daß er auf keinen Fall Dr. Weißauer treffen darf. Die Zukunft der
Zivilisation steht auf dem Spiel. Es geht um die Frage, Sie oder Wir' und
entweder das Deutsche Reich oder unser Land wird untergehen, und nicht nur
untergehen, sondern völlig vernichtet werden. Ich glaube, daß es das Deutsche
Reich sein wird. Das ist etwas völlig anderes, als wenn man sagen würde,
Deutschland muß untergehen; aber das Deutsche Reich und die Reichsidee sind seit
75 Jahren der Fluch, der auf der Welt lastet, und wenn wir ihn dieses Mal nicht
stoppen, dann stoppen sie uns. Der Feind ist das Deutsche Reich und nicht etwa
der Nazismus, und diejenigen, die das bislang noch nicht begriffen haben, haben
überhaupt nichts begriffen, und sie würden uns in einen sechsten Krieg
hineinziehen, selbst wenn wir den fünften überleben werden. Alle Möglichkeiten
für einen Kompromiß sind passe, und es wird jetzt einen Kampf bis zum Ende
geben, und zwar bis zum bitteren Ende.
[Doc. No. FO 371/24408 - Public Records Office, Kew. zitiert von Martin Allen in
„ Churchills Friedensfalle - Das Geheimnis des Heß-Fluges]
Anmerkungen:
1) Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Bd. II - Kriegsvölkerrecht-,
C.H.Beck Verlag, München 1969 S. 135
2) BVerfGE 36,1 (15 f.); 77, 137 (150 f., 154 f., 160) zitiert nach Klaus Stern,
Das Staatrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V, C.H. Beck Verlag, München
2000, S. 1107
3) aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle",
Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt
Verlag im R.
Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff.
4) Berber, Friedrich, Lehrbuch des Völkerrechts, Band II Kriegsrecht, 2. Aufl.,
C.H. Beck Verlag München 1969, S. 132 f.
